Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, so hieß es auf Nachfragen zu dem Kabinettsbeschluss vom 19. April, sollten unter anderem die „Details zur Finanzierung“ geklärt werden. Die Gesetzesvorlage zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greift finanziell vor allem zurück auf den bereits beschlossenen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF), der 13 Milliarden Euro im Jahr für „energetische Sanierungen“ vorsieht. Reichen werden diese 13 Milliarden nicht.
Denn der Kern des GEG sieht vor, vor allem der akademischen Eigenheimklientel finanziell großzügig unter die Arme zu greifen bei der Umsetzung des am 1. Januar 2024 greifenden Verbots des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen. Von diesem Stichtag an dürfen neu eingebaute Heizungen nur dann installiert werden, wenn sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Da sich nur die wenigsten Hausbesitzer ein Windrad in den Garten stellen können, werden das vor allem stromgetriebene Wärmepumpen sein, die in der Anschaffung rund das Dreifache kosten wie die bisher in Deutschland vor allem betriebenen Gaszentralheizungen.
Wie gewaltig das jetzt angestoßene Vorhaben ist, machen einige Zahlen deutlich: Nach Auskunft des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wurden im Jahre 2019 rund die Hälfte der 19 Millionen Wohngebäude in Deutschland mit Gas und knapp ein Drittel mit Öl beheizt. Dieser Trend ist selbst im vergangenen Jahr ungebrochen geblieben: Auch 2022 waren von den rund eine Million neuer Heizungen 600.000 Gasheizungen und 57.000 Ölheizungen. Dieses deutliche Mehrheitsplädoyer für Gas und Öl soll nun energisch gebrochen werden – mit der Androhung von Bußgeldern von 5000 Euro ab 2025 und weiteren Zwangsgeldern bei Missachtung der mit den Bußgeldern verhängten Auflagen. Das Verbot der Neuinstallation von Heizungen mit fossilen Brennstoffen soll in Verbindung mit bereits geltenden gesetzlichen Regelungen, nach denen Heizungskessel nach 30 Jahren auf den Müll geworfen werden müssen, dazu führen, dass ab dem 31. Dezember 2044 das Heizen von Wohnungen mit fossilen Brennstoffen in Deutschland unmöglich wird.
Vor allem für diejenigen, die es geschafft haben, sich Wohneigentum zu erwerben, wird diese Peitsche ergänzt durch reichlich Zuckerbrot. „Selbstnutzer“ sollen nach den Regeln des nun vorgesehenen Förderprogramms 30 Prozent der förderfähigen Kosten ersetzt bekommen. Eigentümer, die ihre Immobilie schon seit mindestens 20 Jahren bewohnen und eine Öl- und Gasheizung auf den Müll werfen, die älter ist als 30 Jahre, bekommen einen „Klimabonus I“ in Höhe von 20 Prozent der Kosten. 10 Prozent Prämie gibt es für alle, die ihre alten Heizungen – ob nun Gas, Öl oder Kohle – schon fünf Jahre vor dem Ablauf der Fristen herauswerfen. Bei Ausschöpfen dieser und weiterer Regeln können die Besitzer von Eigenheimen bis zu 50 Prozent der Kosten aus der Bundeskasse erhalten.
Für Mieter, also Menschen ohne Wohneigentum, sind die jetzt in den Wohnzimmern der Wohlhabenden betriebenen Rechnereien etwas aus einer anderen Welt. Sie werden schlicht warten, was „ihr“ Hausbesitzer demnächst um- und einbaut und anschließend sehen, welche der nach jetziger Gesetzeslage umlagefähigen Kosten er ihnen oben auf die Miete draufhaut. Für sie sind keine Erleichterungen oder auch nur Garantien für den Fall vorgesehen, dass sie unter dem Strich für eine warme Wohnung demnächst wieder mal deutlich mehr Geld ausgeben müssen. Vorgesehen ist nach der inzwischen novellierten „Heizkostenverordnung“ (HKVO) allerdings die Pflicht der Vermieter, zum Anreiz klimagerechten Verhaltens bis 2026 an allen Heizkörpern in Mehrfamilienhäusern „fernablesbare Messgeräte“ anzubringen. So sollen die Eigentumslosen künftig den „individuellen Energieverbrauch“ in jedem Zimmer ablesen und „beeinflussen“ können, um so, wie es in vielen jetzt an Mieter versendeten Schreiben heißt, „aktiv Ihren Energieverbrauch zu senken.“