Auch in der letzten von drei geplanten Verhandlungsrunden konnten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften ver.di und Beamtenbund (dbb) in der vergangenen Woche kein Ergebnis erzielen. Daraufhin hatte ver.di nach einem einstimmigen Beschluss der Gewerkschaftsgremien das Scheitern der Verhandlungen erklärt. „Am Ende mussten wir feststellen, dass die Unterschiede nicht überbrückbar waren“, stellte ver.di-Chef Frank Werneke am Mittwoch letzter Woche in Potsdam gegenüber der Presse ernüchtert fest. Kurz darauf teilten die Verhandlungsführerinnen der öffentlichen Arbeitgeber, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Gelsenkirchener Oberbürgermeisterin Karin Welge, mit, man werde jetzt die Schlichtung einberufen.
Die Schlichtung folgt einem festgelegten Verfahren. Drei Tage nach Anrufung des Schlichtungsverfahrens tritt eine Friedenspflicht in Kraft. Damit darf seit Sonntag letzter Woche im öffentlichen Dienst für die Dauer der Schlichtung nicht mehr gestreikt werden. Die Schlichtung muss spätestens sechs Werktage nach Anrufung beginnen und nach weiteren zehn Tagen muss ein Schlichtungsergebnis vorliegen. Anschließend sind Wiederaufnahme-Tarifverhandlungen vorgesehen, um über Annahme oder Ablehnung des Schlichtungsvorschlages zu beraten. Die Vorsitzenden der Schlichtungskommission sind der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) für die Arbeitgeberseite und der ehemalige Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr (SPD) für die Gewerkschaften.
10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Mit dieser Forderung waren ver.di und dbb in die Tarifrunde gestartet. So könnten inflationsbedingte Reallohnverluste ausglichen werden. Insbesondere durch den geforderten Mindestbetrag wäre eine spürbare Entlastung für Bezieherinnen und Bezieher geringer Einkommen möglich, so die Gewerkschaften.
Die Verhandlungsführerinnen der VKA hatten seit Beginn der Tarifauseinandersetzung die Forderungen kategorisch abgelehnt. Durch diese Zahlung der Mindestforderung von 500 Euro würden die Gehälter in den unteren Entgeltgruppen um mehr als 20 Prozent ansteigen, so die Befürchtung des VKA. Bei näherer Betrachtung sagen diese prognostizierten Gehaltssteigerungen jedoch mehr über die miese Bezahlung in den unteren Lohngruppen des öffentlichen Dienstes aus als über „überhöhte Lohnforderungen“ der Gewerkschaften.
Die Forderung nach 10,5 Prozent mehr Gehalt wurde vom VKA ebenfalls als „nicht leistbar“ bezeichnet. Die Mehrkosten für einen Abschluss in dieser Höhe würden die öffentliche Hand rund 15,4 Milliarden Euro kosten, so deren Argumentation. Setzt man diesen Betrag jedoch ins Verhältnis mit den finanziellen Mitteln, die die öffentliche Hand in der Vergangenheit ausgeben hat, um „systemrelevante“ Banken zu retten oder aktuell die Bundeswehr mit einem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen auszustatten, erscheint der geforderte Inflationsausgleich als „Peanuts“.
Auch ein zuletzt durch diverse Pressemeldungen geisterndes Angebot des VKA, das dessen Verhandlungsbereitschaft und guten Willen belegen sollte, erwies sich bei näherer Betrachtung als Luftnummer. Von 8 Prozent mehr Einkommen und einem Mindestbetrag von 300 Euro sowie einer Einmalzahlung von 3.000 Euro bei einer Laufzeit von 24 beziehungsweise 27 Monaten war die Rede. Bei den kolportierten Zahlen handelte es sich jedoch lediglich um „unverbindliche Überlegungen“. Diese waren nie Teil eines realen Angebots des VKA und daher auch nicht offizieller Verhandlungsstand, stellte ver.di in der vergangenen Woche klar.
Jetzt liegt es in der Hand der Schlichtungskommission, eine akzeptable Lösung vorzulegen. Gelingt dies nicht, stehen die Zeichen nach Ostern, am Ende der Friedenspflicht, wieder auf Arbeitskampf. Angesichts von über 70.000 Neueintritten in den vergangenen drei Monaten wären die Gewerkschaften dafür gut gerüstet.