ver.di hat mit Ryanair eine Vorvereinbarung zu einem Tarifvertrag unter Anwendung von deutschem Arbeitsrecht abgeschlossen. Darüber hinaus beinhaltet die Vereinbarung einen Rahmensozialplantarifvertrag, der auch die ehemaligen Beschäftigten in Bremen einbezieht. Die Vereinbarung betrifft sowohl die fest angestellten Kabinenbeschäftigten bei Ryanair in Deutschland als auch die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.
Die Vereinbarung und der Sozialplan werden gegenwärtig mit den ver.di-Mitgliedern bei Ryanair diskutiert. Daher wird eine Entscheidung erst nach Befragung der Mitglieder am 13. November 2018 erfolgen.
Nach fast einjährigen Verhandlungen sieht ver.di in der Vorvereinbarung einen Schritt für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und ihrer Gehälter. Mit der Vereinbarung könnten erstmals Absicherungen bei Versetzungen, Abfindungen und Wiedereinstellungen sozialplanmäßig geregelt werden. Als problematisch sieht ver.di nach wie vor, dass Ryanair keine Betriebsräte zulässt.