Keine Aufarbeitung

Am 28. Januar 1972 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) den sogenannten Radikalenerlass. 3,5 Millionen Menschen wurden anschließend durch den sogenannten Verfassungsschutz bespitzelt und überprüft. Es gab 11 000 Berufsverbotsverfahren. Etwa 1 500 Menschen wurde durch ein Berufsverbot die Existenzgrundlage entzogen.

„Die SPD/Grüne-Landesregierung und der Landtag in NRW müssen sich endlich mit der Frage beschäftigen, wie die Opfer der Berufsverbote-Praxis in NRW rehabilitiert und entschädigt werden können. (…) Seit Jahren ignorieren SPD und Grüne entsprechende Forderungen, unter anderem der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)“, kritisierte Jasper Prigge, Innenpolitischer Sprecher der Linkspartei. Er fordert „konkrete Maßnahmen der Landesregierung in NRW, wie etwa eine Nachversicherung und Rentenfonds für Betroffene und eine persönliche Entschuldigung der Ministerpräsidentin annelore Kraft (SPD) für das Unrecht der Berufsverbote“.

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"Keine Aufarbeitung", UZ vom 3. Februar 2017



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