Kommunist darf nicht zur Präsidentschaftswahl antreten – EU- und NATO-Orientierung festgezurrt

Keine Alternative für die Ukraine

Von Renate Koppe

Am 31. März finden in der Ukraine Präsidentschaftswahlen statt. Von der zentralen Wahlkommission wurden 44 Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen. Auch der bisherige Amtsinhaber Pjotr Poroschenko ist unter den Kandidaten. Ein Ende der Politik des Kriegs, des militanten Antikommunismus, des Ausverkaufs des Landes, der Feindschaft mit Russland und der Unterdrückung von Minderheiten und Andersdenkenden ist nicht zu erwarten. Nach Umfragen wird Poroschenko wohl unter den ersten fünf sein, genauso wie die für einen scharfen Kriegskurs stehende und bereits wegen Korruption verurteilte ehemalige Premierministerin Julia Timoschenko, der Vorsitzende der „Oppositionsplattform – für das Leben“, Jurij Bojko, der heute bereits der Obersten Rada im „Oppositionsblock“ angehört, einer Fraktion, bei der von wirklicher Opposition jedoch nie die Rede sein konnte.

Russische Wahlbeobachter sind durch einen Parlamentsbeschluss grundsätzlich von der Wahlbeobachtung ausgeschlossen, auch im Rahmen der OSZE-Beobachterdelegation. Ein Mittel, den gewünschten Wahlausgang zu sichern, besteht darin, dass Millionen ukrainischer Wähler, die in Russland leben, von der Wahl ausgeschlossen sind, da die ukrainischen Konsulate in Russland keine Wahllokale mehr einrichten.

Um den ukrainischen Wählern schließlich jede Möglichkeit zu nehmen, für eine Alternative zum Kiewer Regime zu stimmen, wurde der Kandidat der Kommunistischen Partei der Ukraine (KPU), der Parteivorsitzende Pjotr Simonenko, von der Zentralen Wahlkommission nicht als Kandidat zugelassen. Eine dagegen eingereichte Klage führte in erster Instanz nicht zum Erfolg. Die KPU ist in der Ukraine nicht verboten, das Verbotsverfahren zieht sich seit Jahren hin. Aufgrund des Gesetzes über die „Dekommunisierung“ wurde für die Partei jedoch schon vor Jahren ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, darauf bezieht sich nun die Wahlkommission. Die KPU hat dennoch eine Klage beim Obersten Gerichtshof der Ukraine eingereicht und bezeichnet das Vorgehen der Zentralen Wahlkommission als eine „äußerst grobe Verletzung der Rechte und Freiheiten der Menschen“. „Dies ist ein gesetzes- und verfassungswidriger Angriff auf die Rechte von Millionen unserer Bürger, die unsere Ansichten teilen, sich zu den Prinzipien des Sozialismus, zu den Prinzipien der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit bekennen“, hieß es in der Erklärung weiter.

Protest aus den Reihen der Bundesregierung oder der EU zu diesem Vorgehen gibt es nicht.

Um aber wirklich sicher zu gehen, dass es weder jetzt noch bei den Parlamentswahlen im Herbst zu ernsthaften Veränderungen kommen kann, hat das Parlament der Ukraine am 7. Februar eine Verfassungsänderung beschlossen. In der Präambel der Verfassung ist nun „die europäische Identität des ukrainischen Volks und die Unumkehrbarkeit des europäischen und euroatlantischen Kurses“ festgeschrieben. In Artikel 102 werden die Vollmachten des Präsidenten geändert, er wird nun „zum Garanten der Realisierung des strategischen Kurses des Staates auf die Erlangung einer vollwertigen Mitgliedschaft in der EU und in der NATO“. Der Vorschlag war von Poroschenko eingebracht worden. Er erhielt mit 311 von 450 Stimmen die notwendige Zweidrittelmehrheit, die für eine zukünftige Änderung auch wieder notwendig sein wird.

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"Keine Alternative für die Ukraine", UZ vom 15. Februar 2019



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