Wegen Verstoßes gegen die Berufsfreiheit und das Grundrecht auf Eigentum reichten Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Auktionshäuser Verfassungsbeschwerde gegen das Kulturgut-Schutzgesetz ein. Seit 2016 regelt das Gesetz die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern. Fundstücke beispielsweise aus illegalen Ausgrabungen oder Plünderungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage mit der Begründung ab, die Kläger hätten sich zuvor an die Fachgerichte wenden müssen.
Kein Recht auf Ausverkauf?
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