Was die Miete mit Schutz vor Gewalt zu tun hat

Kein Platz im Frauenhaus

Von Adi Reiher

Auf der Website frauen-info-netz.de wies vergangene Woche nur noch eines der etwa 70 Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen, das im Kreis Heinsberg, freie Plätze aus. Sechs weitere nehmen noch Frauen mit Kindern auf. Alle anderen sind belegt. Ein Zustand, der schon länger anhält. Besserung ist nicht in Sicht.

Dabei hatte das Kabinett von Hannelore Kraft noch im vergangenen September einen sogenannten Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ verabschiedet. Viel genützt hat dieser Plan anscheinend nicht. Nur vier Monate später resümiert Ingrid Süße von der Landesarbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser: „In den 40 Jahren meiner Tätigkeit habe ich eine Situation dieses Ausmaßes noch nicht erlebt.“ Die Wohlfahrtsverbände berichten, dass es Ende 2016 zwei freie Betten gegeben habe – in ganz NRW. Kein neuer Zustand. Im Jahr 2015 haben die Häuser 10 000 Frauen aufgenommen, aber etwa 7 000 Schutzsuchende aus Platzmangel abgewiesen.

Gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung nennt Marita Haude vom Diözesancaritasverband Münster als Ursache zum einen zunehmende Gewalt gegen Frauen, aber auch die verschärfte Situation am Wohnungsmarkt. Viele Frauen beziehen staatliche Leistungen und haben geringe Einkommen. Das heißt: Sie ziehen nicht aus dem Frauenhaus aus, weil sie keine bezahlbare Wohnung finden.

Die Sozialarbeiterinnen des Frauenhauses in Moers berichten, dass sogar gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen Frauen mit Kindern im Hartz-IV-Bezug zurückweisen. Oft sei dann auch noch die Schufa-Auskunft negativ. Auch wenn es nicht selten der Mann gewesen sei, der die Schulden gemacht und seine Frau gezwungen hat, zu unterschreiben. Aber Vermieter interessiere das in der Regel nicht.

Stolz hatte Ministerin Barbara Steffens im September 2016 darauf verwiesen, dass seit 2010 die Förderung der Frauenhäuser von 5,4 auf 9,5 Millionen Euro im Jahr 2017 gestiegen sei. Offensichtlich ist dies aber nicht ausreichend. Die Wohlfahrtsverbände sprechen von einer chronischen Unterfinanzierung der Häuser. NRW bezuschusst zwar freiwillig die Personalkosten an 62 Standorten. Den Aufenthalt müssen die Frauen aber selbst bezahlen. Können sie dies nicht, sind die Frauenhäuser auf Spenden oder kommunale Zuschüsse angewiesen.

Die Verbände fordern in dieser Situation ein Gesetz, das die verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser regelt, damit die „Frauen unbürokratisch und kostenlos Hilfe erhalten, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Herkunft“, wie Iris Pallmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sagt.

In Moers hatten übrigens 72 Prozent der betreuten Frauen einen Mi­grationshintergrund, drei Frauen kamen als Flüchtlinge. Es sind türkischstämmige Frauen, die in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland leben, Frauen aus Osteuropa, Syrien oder Togo – und natürlich Frauen aus Deutschland.

Es ist bezeichnend für den Aktionsplan der Landesregierung, dass zusätzliche Geldmittel (3 Mio. Euro) explizit nur „zur Förderung von Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, deren erweitertes Aufgabenspektrum auch die Entwicklung neuer Präventionsformen und die Erreichbarkeit bei Großveranstaltungen umfasst“, bewilligt wurden. Das zielte auf Entlastung angesichts der Vorwürfe, die dem Kabinett anlässlich der Silvestervorfälle 2015 in Köln gemacht worden waren. Den Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt werden, hilft derartiger Aktionismus nicht – während die Wohnungspolitik der Landesregierung die Schwächsten trifft.

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"Kein Platz im Frauenhaus", UZ vom 3. Februar 2017



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