VS Bayern diffamiert Heinrich Fink

„Kein Interesse an Fakten“

Von Markus Bernhardt

Heinrich Fink setzt sich weiterhin gegen den Freistaat Bayern und den dortigen „Verfassungsschutz“ zur Wehr. Die Behörde hatte in ihren jährlich herausgegebenen „Verfassungsschutzberichten“ über die Jahre 2010, 2011 und 2012 über Aktivitäten Finks und des damals noch von ihm geführten antifaschistischen Verbandes berichtet. Fink, immerhin ehemaliger Rektor der Berliner Humboldt-Universität zu Berlin, sowie über zwei Legislaturperioden Bundestagsabgeordneter für die damalige PDS und renommierter Theologe, liefere „besonders häufig Belege für den kommunistisch gefärbten linksextremistischen Antifaschismus, Antimilitarismus und Antikapitalismus, der in großen Teilen der VVN-BdA vertreten wird“, wusste die Behörde zu berichten.

Heinrich Fink, Ehrenvorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA).

Heinrich Fink, Ehrenvorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA).

( vvn-bda)

Fink setzte sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht München zur Wehr. Beim letzten Verhandlungstermin am 2. Oktober 2014 konnte erreicht werden, dass der Freistaat Bayern seine Behauptung im „Verfassungsschutzbericht“ 2010, Fink sei SED-Mitglied gewesen, zurücknehmen und die entsprechenden Stellen schwärzen musste. Der Vorsitzende Richter hatte außerdem deutlich gemacht, dass die Gegenseite, also letztlich der „Verfassungsschutz“, die Beweislast auch für die anderen von Fink bestrittenen Behauptungen trage. Insbesondere also, dass der Kläger informeller Mitarbeiter („IM Heiner“) der Stasi gewesen sei. Dementsprechend wurde beschlossen, dass die Fink betreffenden Unterlagen des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen hinzuzuziehen seien.

Die inzwischen vorliegende umfangreiche Auskunft – mit mehr als 100 Blatt Anlagen – versucht, den Vorwurf der bekannten Behauptungen mit seitenlang aufgelisteten Dokumenten zu belegen. Eine Verpflichtungserklärung, handschriftliche Berichte des Mandanten, Fotos oder andere eindeutige objektive Beweismittel sind nach wie vor nicht darunter. Da Fink den Vorwurf der MfS-Tätigkeit weiterhin entschieden zurückweist, hat sein Rechtsanwalt, Hans-Eberhard Schultz, Beweisanträge auf eidliche Vernehmung seines Mandanten durch das Gericht und zweier früherer MfS-Offiziere als Sachverständige Zeugen gestellt. „Jahre nach der umstrittenen Entlassung meines Mandanten als erstem frei gewählten Rektor der Humboldt-Universität zu Berlin nach der Wende wurde in einem Strafverfahren vor dem Berliner Amtsgericht gegen die beiden ehemaligen Stasi-Offiziere festgestellt, dass ein anderer Mitarbeiter, der auch ‚Heiner‘ genannt wurde, es war, der unter dem Decknamen ‚IM Heiner‘ vom evangelischen Kirchentag berichtet hatte,“ erinnerte Schultz. Den „Verfassungsschutz“ scheinen derlei Fakten jedoch nicht wirklich zu interessieren.

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"„Kein Interesse an Fakten“", UZ vom 10. Juli 2015



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