Befristete Arbeitsverträge werden nicht abgeschafft

Kein großer Wurf

Von Werner Sarbok

„Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen“, heißt es im Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung. Am 23. Juni 2017 hatte die Fraktion der „Linken“ im Bundestag einen Antrag zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen gestellt, der auch mit den Stimmen der SPD abgelehnt wurde.

In der Debatte hatte die SPD betont, dass auch ihre Fraktion befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund abschaffen will, dass sie aber aus Loyalität gegenüber dem Koalitionspartner dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt habe. Die SPD kündige in ihrem Programm zur Bundestagswahl an, sachgrundlose Befristungen abschaffen zu wollen.

Etwa 5 Prozent der Belegschaft in Betrieben mit über 75 Beschäftigten haben entsprechende Arbeitsverträge, das sind gut 800 000. Profitieren würden also bestenfalls 400 000 – wenn die bestehende Rechtslage nicht ausreichende Schlupflöcher bieten würde.

Übrigens kommen kleinere Betriebe mit deutlich weniger dieser Befristungen aus, der Anteil beträgt mit 2,7 Prozent etwa nur die Hälfte. Insgesamt waren im Jahr 2016 7,8 Prozent aller Arbeitsverträge befristet, betroffen waren knapp 2,9 Millionen Kolleginnen und Kollegen.

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"Kein großer Wurf", UZ vom 16. Februar 2018



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