Bundestagsmehrheit lehnt entsprechende Anträge ab

Kein Fracking-Verbot

Von Bernd Müller

Frackinganlage in den USA – hierzulande sieht es ebenso aus …

Frackinganlage in den USA – hierzulande sieht es ebenso aus …

( Foto: Jeremy Buckingham /CC BY 2.0/ (www.flickr.com/photos/62459458@N08/))

Am vergangenen Donnerstag lehnte der Bundestag ein Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab, das die Oppositionsparteien gefordert hatten. Die Grünen hatten einen fertigen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt, die Linken einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung dazu aufforderte, ihrerseits einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten.

Eigentlich, so war es geplant, sollte über beide Anträge ohne vorherige Debatte abgestimmt werden. Doch der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil gab eine persönliche Erklärung ab und warf dabei den Oppositionsparteien vor, wichtige Aspekte auszuklammern. Er wünsche sich eine „umfassende“ Regelung. Daraufhin wurde auch den anderen Fraktionen Redezeit eingeräumt. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer und der Linken-Umweltpolitiker Hubertus Zdebel warfen ihrerseits der Großen Koalition „Heuchelei“ vor. Seit einem Jahr würden Union und SPD das von ihnen angekündigte Fracking-Gesetz nicht vorlegen und Vorstöße der Opposition blockieren. Zudem sprächen sich viele Abgeordnete der Regierungsparteien in ihren Wahlkreisen gegen Fracking aus, stimmten aber im Bundestag gegen ein Verbot.

Nachdem die Abstimmungsergebnisse bekannt wurden, kommentierte Zdebel diese: „Die Große Koalition hat gezeigt, dass sie nicht die Interessen der Bevölkerung vertritt, die zu 80 Prozent ein Fracking-Verbot fordert.“ Seit dem vergangenen Jahr würde nun die Koalition das Fracking-Gesetz verhandeln, aber aller Voraussicht nach würde die umstrittene Technologie nicht komplett verboten. Lediglich „Beschränkungen“ für die unkonventionelle Methode der Erdgasförderung seien geplant, um die Risiken zu mindern, war die Antwort der Bundesregierung im März auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Am Morgen hatten Fracking-Gegner vor dem Bundestagsgebäude demonstriert. Die Aktion war von einem Bündnis aus Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Bürgerinitiativen organisiert worden. „Fracking ist mit unkalkulierbaren Risiken für Mensch und Natur verbunden, nur ein Frackingverbot über das Bundesberggesetz ist darauf die richtige Antwort“, erklärte der Chef des Dachverbandes Deutscher Naturschutzring, Kai Niebert.

Aber nicht nur aus Sorge um Umwelt und Klima sind manche Gegner dieser Technologie; manchmal sind es eigene Geschäftsinteressen, die bedroht sind. Roland Demleitner, Chef des Verbandes Private Brauereien, äußerte laut dem Online-Magazin klimaretter.info: „Das Reinheitsgebot für Bier gewährleistet seit 500 Jahren für den Verbraucher ein reines und unverfälschtes Lebensmittel.“ Dies setze auch künftig ein qualitativ einwandfreies Trinkwasser für den Brauprozess voraus, das nur durch ein konsequentes Fracking-Verbot gesichert werden könne.

Fracking gilt als Risikotechnologie. Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in das Gestein gepresst, um es aufzusprengen und dem eingeschlossenen Öl und Gas den Abfluss zu ermöglichen. Kritiker des Frackings weisen seit Jahren auf die Gefahren hin: Das Grundwasser könnte verunreinigt werden; es können große Mengen des Klimagases Methan austreten, Erdbeben ausgelöst werden und die Endlagerung des Chemikaliencocktails ist noch ungeklärt, zumal er nach dem Hochpumpen mit Schwermetallen und radioaktiven Stoffen belastet sein kann. Aus den USA, wo schon länger im großen Stil „gefrackt“ wird, werden immer neue Gefahren für Klima, Umwelt und Gesundheit bekannt, heißt es bei klimaretter.info. Bisher gibt es in Deutschland kein Gesetz, das sich speziell dieser Technologie widmet – die rechtliche Lage ist deshalb verschwommen.

Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking in Deutschland möglich und wird vor allem in Niedersachsen an konventionellen Lagerstätten seit Jahrzehnten angewendet. Umstritten ist die Anwendung der Fracking-Technologie bei unkonventionellen Lagerstätten wie Schiefer- oder Kohleflözgestein. Ein generelles Verbot lehnte das Bundesumweltministerium bisher ab. Vor dem Bundesverfassungsgericht könnte es keinen Bestand haben, so die Argumentation.

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"Kein Fracking-Verbot", UZ vom 6. Mai 2016



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