Zur Wirkung von Einmalzahlungen bei Tarifabschlüssen

Kein Cent für die Rente

Reiner Heyse

Die letzten Tarifabschlüsse in der Metallindustrie (IG Metall) und das Verhandlungsergebnis bei der Post (ver.di) sehen hohe Einmalzahlungen vor, die nicht tabellenwirksam und darüber hinaus auch sozialversicherungsfrei sind. Das wird zu Recht kritisiert, weil der Einmalbetrag zu Unrecht als Inflationskompensierend begründet wird. Denn die Preissteigerungen werden nach einem oder zwei Jahren kein Reset erfahren. Und das dauerhafte Lohnniveau wird durch die Komponenten in den Tariftabellen bestimmt, nicht über verpuffende Einmalzahlungen.

Die Einmalzahlungen werden sich auch negativ auf die zukünftigen Renten auswirken. Das geschieht folgendermaßen: Auf die Einmalzahlung wird kein Rentenversicherungsbeitrag erhoben und damit auch keinerlei Rentenanwartschaft erworben. Würden die 3.000 Euro dauerhaft in die Tariftabellen eingearbeitet, würden sie pro Jahr einen Anspruch von 0,074 Rentenentgeltpunkt bewirken. Das wäre mit dem aktuellen Rentenwert von 36,02 Euro (West) multipliziert ein Betrag von 2,70 Euro. Eine Erhöhung der monatlichen Rente von 2,70 Euro klingt erst einmal bescheiden. Im realen Arbeitsleben wirkt es sich aber erheblich aus. Dazu zwei Rechenbeispiele auf Grundlage der aktuellen Werte, die die gegenwärtige Kaufkraft der Löhne und Renten widerspiegeln: Eine heute 57-Jährige würde bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch zehn Jahre Beiträge zahlen. Damit würde sich die monatliche Rente um 27 Euro erhöhen. Ein 22-jähriger käme nach 45 Versicherungsjahren auf ein Mehr von 122 Euro.

Aber wie man so schön sagt: „Hätte, hätte, Fahrradkette“. Die Einmalbeträge sind nach einem beziehungsweise zwei Jahren verpufft. Für die Rente bringen sie nichts – nicht einen Cent.

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"Kein Cent für die Rente", UZ vom 24. März 2023



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