Das Landgericht Berlin hob das Bußgeld von 14,5 Millionen Euro gegen den Immobilienkonzern „Deutsche Wohnen“ wegen unrechtmäßiger Speicherung von Daten auf. Man könne auf Grund der komplexen Unternehmensstruktur das Bußgeld, das bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen kann, nicht eindeutig berechnen, so die Begründung. Die Berliner Datenschutzbehörde lässt nun das Urteil vom EU-Gerichtshof prüfen.
Kein Bußgeld
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