Fünf Polizisten müssen sich für den Tod des 16-jährigen Mouhamed Dramé seit Dienstag vor dem Landgericht Dortmund verantworten

Kein Bedauern, keine Reue

Die Zahlen sind erschreckend: Werden Polizeibeamte wegen rechtswidriger Gewaltanwendung angezeigt, müssen sie sich nur in 2 Prozent der Fälle einem gerichtlichen Strafverfahren stellen. Zu diesem Ergebnis kam die Studie „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen: Viktimisierungsprozesse, Anzeigeverhalten, Dunkelfeldstruktur“. Ihre Erkenntnisse haben Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau, Luise Klaus und Tobias Singelnstein im Mai 2023 in dem Band „Gewalt im Amt: Übermäßige polizeiliche Gewaltanwendung und ihre Aufarbeitung“ publiziert.

Dass sich fünf der zwölf Polizisten, die an dem tödlichen Polizeieinsatz gegen den 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed Lamine Dramé in Dortmund am 8. August 2022 beteiligt waren, überhaupt vor Gericht für ihr Handeln verantworten müssen, ist also ungewöhnlich. Der Polizeimord an dem Jugendlichen hatte für internationale Schlagzeilen und Betroffenheit gesorgt. Zu offensichtlich war das Fehlverhalten der an dem Einsatz beteiligten Beamte. Zwölf geschulte Polizisten kommen mit einem depressiven Jugendlichen nicht zurecht, der einsam auf einem an drei Seiten geschlossenen Innenhof steht, sich ein Küchenmesser an den Bauch hält, und niemanden außer sich selbst bedroht? Zu schnell verstrickten sich die Beamten in Widersprüche. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte, und Oberstaatsanwalt Carsten Dombert vermittelte – anders als der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) – den Eindruck, an Aufklärung interessiert zu sein.

Politischer Druck

Vor allem aber dürfte der politische Druck des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed geholfen haben, die Justiz tätig werden zu lassen. Schon am Tag nach dem tödlichen Polizeieinsatz gab es eine erste Demonstration in Dortmund. Kurz darauf gründete sich der überparteiliche Solidaritätskreis. Er stellte Kontakt zur Familie Mouhamed Dramés im Senegal her, organisierte Mahnwachen und große Demonstrationen, stieß Diskussionen weit über die Dortmunder Stadtgesellschaft hinaus an, drängte auf Aufklärung und mediale Aufmerksamkeit.

Der Solidaritätskreis ist es auch, der an diesem Dienstag, den 19. Dezember, vor allen anderen Prozessbeobachtern vor dem Landgericht Dortmund steht. Es ist ein wolkenverhangener Wintertag. Den ganzen Tag regnet es. Die 7 Grad Celsius, die das Thermometer zeigt, fühlen sich kälter an. Mehr als 150 Demonstranten, zum Teil aus ganz Deutschland angereist, haben sich zwei Stunden vor Beginn des Prozesses am Haupteingang des Gerichts eingefunden. Sie fordern Gerechtigkeit für Mouhamed Dramé, dessen Bild mehrere Schilder ziert. Sie fordern die Bekämpfung des strukturellen Rassismus – der Tod Mouhameds, der Umgang der Beamten der Dortmunder Polizeiwache Nord mit Migranten sind eben alles andere als die längst zum makabren Running Gag gewordenen „Einzelfälle“. Und sie kritisieren die Militarisierung der Polizei. Die Initiative übermittelte auch ein Grußwort der Familie Mouhamed Dramés.

Prozessbeginn

Das Medieninteresse an der Hauptverhandlung gegen Fabian S. u. a., wie das Strafverfahren in Unterlagen des Gerichts benannt wird, ist enorm. 47 Journalisten sind für den Prozess akkreditiert. Kamerateams filmen die Solidaritätskundgebung vor der Tür, bringen sich im Foyer vor dem Gerichtssaal in Stellung, interviewen Nesrin Öcal, Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Dortmunder Landgerichts, und die Rechtsanwältin Lisa Grüter. Sie vertritt zusammen mit dem Polizeiwissenschaftler und Strafverteidiger Thomas Feltes die Nebenklage, Mouhamed Dramés Familie. Die ist heute noch nicht anwesend.

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Letzte Beratungen vor dem Prozessbeginn: Oberstaatsanwalt Carsten Dombert mit Staatsanwältin Gülkiz Yazir (Bildmitte), die Vertreter der Nebenklage Rechtsanwältin Lisa Grüter und Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes (rechts) (Foto: Valentin Zill)

Um 14 Uhr soll die Hauptverhandlung in Saal 130 beginnen. Der Große Schwurgerichtssaal des Landgerichts ist ein Altbau-Saal. Das Mobiliar aus dunklem Holz wirkt alt, knarzig, abgenutzt. Das helle Parkett ist zerkratzt. Buntglasfenster, im unteren Viertel mit eingearbeiteten Wappen, verleihen dem Raum fast mittelalterliches Flair. Zwei halbwegs moderne Kronleuchter mit Glühbirnen spenden warmes Licht.

Die ersten Pressevertreter nehmen leise ihre Plätze ein. Sie haben sich am Eingang des Saals gegenüber stämmigen, bestimmt wirkenden Justizangestellten in schusssicheren Westen ausgewiesen. Eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlung treffen die ersten Verteidiger der Angeklagten ein. Sie sind lauter, ihre Mienen betont zuversichtlich.

Gut über 20 Fotografen und Kameraleute haben sich vor der Anklagebank aufgestellt und scharren mit den Hufen. Der Beginn der Verhandlung verzögert sich. Pressesprecherin Öcal kündigt 30 Minuten Verspätung an. Als Grund nennt sie eine sitzungspolizeiliche Anordnung: Alle Besucher würden durchsucht und müssten sich ausweisen. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Besucher die Verhandlung störten. Ihre Personalien würden nicht gespeichert, sagt Frau Öcan.

Um 14.43 Uhr schließlich betreten die fünf Angeklagten den Saal. Sie waren durch den Keller an den Besuchern und Medienvertretern vorbei geschleust worden und hatten in einem Nebenzimmer gewartet. Sie gehen im Gänsemarsch auf ihre Plätze zu und verdecken ihre Gesichter mit fünf gleichen grauen Aktenmappen. Das demonstriert Geschlossenheit – und wirkt feige.

Schließlich werden die Besucher in den Saal gelassen. Sie mussten das Gerichtsgebäude über einen Nebeneingang betreten. Als Richter Thomas Kelm um 14.52 Uhr die Hauptverhandlung eröffnet, sind alle Plätze im Saal belegt.

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Die Verhandlung ist öffentlich. Alle Besucherplätze sind besetzt. (Foto: Valentin Zill)

Geplant unverhältnismäßig

Richter Kelm stellt die Personalien der Angeklagten fest und nennt die Namen ihrer Verteidiger. Jeder der fünf Polizisten hat einen Anwalt neben sich.

Oberstaatsanwalt Dombert verliest die Anklageschrift. Jeannine Denise B., Pia Katharina B. und Markus B. wirft die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Dienstgruppenleiter Thorsten H., gut zwanzig Jahre älter als die anderen Angeklagten, muss sich wegen Anstiftung dazu verantworten. Fabian S., der mit einer Maschinenpistole sechs Mal auf Mouhamed Dramé geschossen haben soll, ist wegen Totschlags angeklagt. S. habe „einen Menschen getötet, ohne Mörder zu sein“.

Während der ganzen Verhandlung richten die Angeklagten ihre Blicke starr auf die Richterbank. Nur Markus B. blickt ab und an Richtung Presse. Seine Kolleginnen wirken unberührt. Markus B. ist rot im Gesicht, das legt sich aber bald. Nicht so bei Fabian S. Er sitzt mit zusammengekniffenen Augen da. Seine Wangen röten sich noch mehr, als Dombert den Tathergang minutiös nachzeichnet.

Um 16.27 Uhr an jenem 8. August 2022 seien die Einsatzkräfte per Funk darüber informiert worden, dass sich ein Bewohner der Jugendhilfeeinrichtung St. Antonius in der Dortmunder Nordstadt mit einem Messer in der Hand im Innenhof aufhalte und wohl suizidgefährdet sei. Thorsten H. habe dann einen Einsatzplan festgelegt: Bleibe die erste Kontaktaufnahme durch Beamten in zivil erfolglos, sei Reizgas einzusetzen. Scheitere das auch, sollten Distanzelektroimpulsgeräte, landläufig als Taser bekannt, eingesetzt werden. Fabian S. solle mit einer MP5 als Sicherungsbeamter fungieren. Mouhamed Dramé habe ruhig stehend an der Mauer der Kirche St. Antonius gelehnt, in einem Innenhof, der an zwei Seiten von Kirchen- und Gebäudemauern, an einer dritten Seite von einem Zaun mit Metallspitzen eingegrenzt werde. Der Jugendliche habe auf den Boden geblickt und sich ein Haushaltsmesser mit 20 Zentimetern Klingenlänge an den Bauch gehalten.

Auf die deutsche Ansprache eines Beamten in Zivil gegen 16.44 Uhr – „Hey! Hallo! Geht es dir gut?“ – habe Dramé nur mit einem Blick reagiert, auf eine spanische – „Hola, ¿hasta bien? ¿Hablas español?“ – gar nicht. Dann habe der Rechtsbruch begonnen, so Domberg. Der Einsatz sei unverhältnismäßig geworden. Keine zwei Minuten nach den erfolglosen Ansprachen habe der Dienstgruppenleiter H. die Anweisung gegeben: „Vorrücken schlagartig und den Mann einpfeffern! Das volle Programm aus der großen Flasche!“ Mouhamed Dramé sei nicht aufgefordert worden, das Messer wegzulegen. Die Beamten zogen weder einen Psychologen noch einen Dolmetscher hinzu – Dramé sprach weder Deutsch noch Spanisch – und warteten auch nicht auf ein Sondereinsatzkommando, obwohl die Lage „statisch“ gewesen sei.

Nach dem Reizgaseinsatz durch Jeannine B. habe Mouhamed sich über den Kopf gewischt, sich zur offenen Seite des Innenhofs gewandt und sei wenige Schritte auf die Polizisten zugegangen. Ohne vorherige Ankündigung lösten Pia B. und Markus B. ihre Taser aus. Beim ersten Taser-Einsatz sei kein geschlossener Stromkreislauf zustande gekommen. Der zweite traf den Jugendlichen an Glied und Unterbauch. 0,717 Sekunden später gab Fabian S. sechs Schüsse auf ihn ab. Die Maschinenpistole habe auf Einzelfeuer gestanden. Fünf der Schüsse trafen Dramé: Einer habe seine Hose auf Höhe des Oberschenkels gestriffen, einer ging direkt in den Bauch unterhalb des Nabels, einer traf die Rückseite der rechten Schulter, ein weiterer die rechte Gesichtshälfte unterhalb des Jochbeins, der fünfte die Beugeseite des rechten Unterarms.

Fabian S. habe „einen tödlichen Verlauf durch die Schüsse billigend in Kauf“ genommen. Schon der Einsatz von Reizgas und Tasern sei „ohne rechtfertigenden Anlass“ erfolgt. Daher seien die Verbrechen und Vergehen strafbar. Rettungskräfte brachten Mouhamed Lamine Dramé in das Klinikum Nord. Medizinische Notfallmaßnahmen halfen nicht mehr. Um 18.02 Uhr erlag er dort den Schussverletzungen.

„Durch Strafverfahren sehr belastet“

Die Aussagen der Angeklagten seien kaum verwertbar, stellte Richter Thomas Kelm nach der Verlesung der Anklageschrift klar. Die fünf Beamten hätten nach dem tödlichen Einsatz nicht als Zeugen, sondern gleich als Beschuldigte vernommen werden müssen. Sie müssen deshalb erneut aussagen.

Kelm räumte den Angeklagten Gelegenheit ein, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die verzichten – nur Fabian S. lässt seinen Verteidiger Christoph Krekeler ein kurzes „Statement“ vorlesen. Es ist die erste öffentliche Erklärung von S. seit dem tödlichen Einsatz. „Mein Mandant und seine Familie sind durch dieses Strafverfahren sehr belastet“, beginnt sie. Im leisen Gerichtssaal hört man einige nach Luft japsen ob dieser unverfrorenen Viktimisierung des mutmaßlichen Todesschützen. Es folgt die nüchterne Feststellung, Dramé sei tot. „Nicht nur mein Mandant“ habe es als „bedrohlich“ empfunden, als der Jugendliche sich in Richtung der Polizisten bewegt habe. Ohne Absprache und nahezu zeitgleich sei auf Dramé geschossen worden. „In dieser Situation kam es meinem Mandanten auf die Hautfarbe überhaupt nicht an.“ Damit endet die Erklärung. Kein Wort des Bedauerns, keine Reue, kein Mitgefühl für die Familie des Opfers.

Um 15.15 Uhr ist der erste Verhandlungstag vorbei, nach kaum 23 Minuten.

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Die Angeklagten mit ihren Verteidigern (Foto: Valentin Zill)

Lisa Grüter weist später darauf hin, dass Fabian S. das Leid der Familie des Opfers hätte anerkennen können, selbst wenn er sich auf Notwehr berufe. Die Erklärung von S. nennt sie „dramatisch“. „Wir sprechen hier von der Tötung eines jungen Menschen, und das Einzige, was der Angeklagte dazu zu sagen hat, ist, wie seine Familie davon belastet ist. Ich weiß nicht, was der damit bezwecken möchte. Der Familie Dramé geht es auch schlecht, denn sie hat ein Kind verloren, einen Bruder verloren.“

William Dountio, Sprecher des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed, zeigte sich tief betroffen von der Erklärung des mutmaßlichen Todesschützen. Die Familie Mouhameds erhoffe sich Menschlichkeit von den Angeklagten und „Bekenntnisse ihrer Fehler“. Bis heute betrauere die Familie ihren Sohn, ihren Bruder, ihren Cousin täglich. Im Gespräch mit UZ lobte er die detaillierte Anklage der Staatsanwaltschaft. Die habe bislang überhaupt gute Arbeit geleistet. Er weiß, dass das bei Polizeigewalt nicht oft passiert.

Offene Fragen

Dountio und seine Mitstreiter vom Solidaritätskreis fordern, dass Probleme wie Polizeigewalt, Social Profiling und Rassismus während des Prozesses tiefer analysiert werden. Es brauche eine unabhängige Instanz, die Fälle von Polizeigewalt untersuchen könne. Die Polizei müsse ihre Methoden verbessern, sprachliche Kompetenzen der Beamten ausgebaut werden. Zwei zusätzliche Ausbildungstage pro Jahr reichten nicht aus.

Damit spielt Dountio auf eine von nur zwei Maßnahmen an, die Innenminister Reul nach der Erschießung Mouhamed Dramés angeordnet hat. Die rund 18.000 Streifenpolizisten Nordrhein-Westfalens sollen an zwei zusätzlichen Trainingstagen pro Jahr den Umgang mit Migranten und psychisch kranken Menschen üben. Für viele Experten ist das zu wenig. Psychisch Erkrankte sterben überproportional häufig infolge von Polizeieinsätzen. Zudem sind Polizisten im bevölkerungsreichsten Bundesland jetzt verpflichtet, eine sogenannte Bodycam – eine an der Uniform befestigte Kamera – zu tragen. Nach wie vor besteht allerdings keine Pflicht, die dann auch einzuschalten. Kein einziger der Beamten, die am tödlichen Einsatz gegen Mouhamed Dramé beteiligt waren, soll seine Kamera eingeschaltet gehabt haben.

Das Gericht muss jetzt konkret klären, wie schnell der Jugendliche sich auf die Polizisten zubewegte, wie genau er dabei das Messer hielt und wie „bedrohlich“ das auf die Beamten wirkte. Von den Antworten darauf hängt ab, ob Fabian S. mit der Behauptung, aus Notwehr oder zum „Schutz“ seiner Kollegen gehandelt zu haben, durchkommt. Sollte er des Totschlags schuldig befunden werden, erwarten ihn fünf bis 15 Jahre Haft. Seine Kollegen erwartet eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, sollten sie schuldig gesprochen werden. Ab einer Bewährungsstrafe von einem Jahr würden sie ihren Beamtenstatus und damit ihre berufliche Existenz verlieren. In als „minderschwer“ bewerteten Fällen von Körperverletzung im Amt ist Haft nicht zwingend vorgesehen, dann ist auch eine Geldstrafe möglich.

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Diese Tafel hängt im Foyer vor dem Saal 130 des Dortmunder Landgerichts. Ob das Schwurgericht sich an die Mahnung hält, das Recht nicht zu beugen, wird sich zeigen. (Foto: Valentin Zill)

Bei einem Besuch Anfang November in Dortmund hatte Mouhameds Bruder Sidy festgestellt: „Nichts auf der Welt wird Mouhamed zurückbringen. Wir wollen Gerechtigkeit in Mouhameds Namen und für die Familie Dramé. Alle Verantwortlichen, die an Mouhameds Tötung beteiligt waren, müssen erklären, was passiert ist und vor allem Rechenschaft für ihre Taten abgeben.“ Für Sidy Dramé ist klar: „Wir in Afrika verstehen das als Rassismus von den deutschen Polizisten.“

Neben der Gerechtigkeit für Mouhamed muss es in diesem Prozess um diese übergeordneten Fragen gehen: Um den strukturellen Rassismus in den deutschen Polizeien, um den polizeilichen Umgang mit Menschen in psychischen Krisen, um die ausufernde Polizeigewalt und die Unkultur der Straflosigkeit für daran beteiligte Beamten, um die fatale Militarisierung der Polizei. Gesprochen werden muss auch über den Irrwitz, dass Zeugenaussagen von Polizisten höher gewichtet werden als die normaler Bürger – und Polizeistellen im bürgerlichen Journalismus als „privilegierte Quellen“ gelten, trotz ständig missbrauchten Vertrauens.

Die bisherigen Reaktionen aus der Politik drängen zu der Vermutung, dass all diese Fragen weiterhin aus öffentlichen Debatten ausgeklammert werden, dass die Parlamente weiterhin keine adäquaten Lösungen für sie erarbeiten sollen.

Diese Erkenntnis jedenfalls scheint sich in den Gesichtern der Besucher des Prozesses zu spiegeln, draußen, vor dem Dortmunder Landgericht, im kalten Regen an diesem Dienstag, den 19. Dezember.

Weitere zehn Verhandlungstage angesetzt

Der Prozess wird am 10. Januar um 9.30 Uhr fortgesetzt, die Urteilsverkündung für den 17. April erwartet. Zwischen diesen Terminen sind bislang acht weitere Verhandlungstermine angesetzt. Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed hat angekündigt, den Prozess kritisch begleiten zu wollen, und plant, an jedem Verhandlungstag eine Kundgebung vor dem Landgericht abzuhalten.

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