Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat etwaige Entschädigungsforderungen der US-Regierung an China wegen der wirtschaftlichen Folgen der Sars-CoV-2-Pandemie als nicht durchsetzbar bezeichnet. Zudem sei die Schuldfrage für den Ausbruch der Pandemie nicht geklärt, heißt es in dem Papier. Die Bundesregierung hatte die Entschädigungsforderungen Donald Trumps schon Ende April zurückgewiesen.
„Nach der Bundesregierung und zahlreichen Völkerrechtlern hat nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bestätigt, dass die skurrilen Entschädigungsforderungen von US-Präsident Donald Trump an China wegen der Sars-CoV-2-Pandemie bar jedweder rechtlichen Grundlage sind“, sagte der Bundestagsabgeordnete Diether Dehm (Partei „Die Linke“), der das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ausarbeiten ließ.