Die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im vergangenen Jahr gestiegen. Dabei habe der Zoll 2023 weniger Kontrollen durchgeführt als im Jahr zuvor.
7.249 Ermittlungsverfahren seien 2023 wegen Mindestlohnverstößen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eingeleitet worden, 2022 seien es 5.898 Verfahren gewesen. Der Zoll überprüfte nach Angaben des Ministeriums im vergangenen Jahr 42.631 Firmen auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, 2022 waren es 53.182. Kontrolliert wurde vor allem im Baugewerbe, im Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie in der Speditions- und Transportbranche. Rund jede sechste Kontrolle führte zu einem Verfahren.
Die Zahlen stammen aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Linkspartei-Abgeordneten Victor Perli. Dieser geht davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. Beim Meldeportal „mindestlohnbetrug.de“ seien die Meldungen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz „deutlich angestiegen“, so Perli. Es brauche strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung und mehr Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.