Mitbestimmung als Standortfaktor oder doch Instrument zur Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft? Dies ist das Spannungsfeld, in dem die Betriebsratswahlen in rund 28.000 Betrieben zwischen Anfang März und Ende Mai stehen. Selbst in gewerkschaftsnahen Zusammenhängen werden neben besseren Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen in mitbestimmten Betrieben ebenfalls höhere Produktivität und steigende Renditen als vermeintlich gute Gründe für Mitbestimmung genannt. Hierbei beruft man sich auf Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung, die zeigen, dass einerseits Löhne in mitbestimmten Betrieben um durchschnittlich 8,4 Prozent höher sind als in betriebsratsfreien Unternehmen. Anderseits verweist die gewerkschaftsnahe Stiftung auf eine dort um 12,8 Prozent höhere Produktivität und 14 Prozent höhere Renditen.
Darüber, ob die sozialpartnerschaftliche Argumentation „Mitbestimmung steht kapitalistischer Profitmaximierung nicht im Weg“ gewerkschaftliche Positionen und Bewusstsein in den Belegschaften stärkt, lässt sich sicher streiten. Die Kapitalseite hat sich jedenfalls von solchen „gemeinsamen Interessen“ bisher nicht überzeugen lassen. Im Gegenteil, die Bekämpfung und die Gründung von Betriebsräten stößt in vielen Unternehmen immer noch auf erbitterten Widerstand. Die Dimension von Betriebsratsbashing macht eine Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) deutlich. Insgesamt 42 Prozent der befragten Gewerkschafter gaben an, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich Versuche einer Be- oder Verhinderung von Betriebsratswahlen gab.
Während die Kapitalseite gut ohne Betriebsräte leben kann, gibt es aus Beschäftigtenperspektive zahlreiche gute Gründe, Mitbestimmungsstrukturen zu stärken. Neben den bereits angesprochenen signifikant höheren Löhnen tragen Betriebsräte zur Jobsicherheit, mehr Urlaub, Weiterbildung und dualer Ausbildung bei. Außerdem nehmen in mitbestimmten Betrieben Personalfluktuation und Lohnungleichheit ab.
Insbesondere das Beispiel Urlaub zeigt, dass sich engagierte Betriebsratsarbeit für Lohnabhängige auszahlt. In Betrieben mit Betriebsräten, die häufig auch tarifgebunden sind, haben Beschäftigte durchschnittlich 30,1 Urlaubstage im Jahr. In Betrieben ohne Mitbestimmung sind es durchschnittlich nur 28,8 Tage.
Urlaubsanspruch und die tatsächliche Inanspruchnahme sind in der betrieblichen Praxis viel zu oft zwei völlig unterschiedliche Dinge. Auch hier schneiden mitbestimmte Betriebe deutlich besser ab. Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung verfallen in Betrieben ohne Betriebsrat durchschnittlich 2,6 Urlaubstage pro Beschäftigten im Jahr, während es in mitbestimmten Betrieben trotz durchschnittlich mehr Urlaubstagen nur 1,6 Tage sind. Dort schöpfen rund drei Viertel der Beschäftigten ihren Urlaubsanspruch voll aus. In „betriebsratsfreien Zonen“ sind es dagegen mit 63,6 Prozent mehr als 10 Prozent weniger.
Dies alles sind Gründe, warum betriebliche Mitbestimmung bei Beschäftigten einen guten Ruf genießt. Nach einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten repräsentativen Befragung beurteilen 86 Prozent Mitbestimmung positiv. Betriebsratswahlen gehören in Deutschland zu den Wahlen mit der höchsten Wahlbeteiligung. Bei den Betriebsratswahlen 2018 in den Branchen der IG Metall, ver.di, IG BCE und NGG gaben rund 76 Prozent der wahlberechtigten Beschäftigten ihre Stimme ab. Dies entspricht in etwa der Wahlbeteiligung der Bundestagswahl im Herbst 2021 und liegt deutlich über der Beteiligung an Landtags-, Kommunal- oder EU-Wahlen.
Trotz dieser positiven Bilanz bedeutet Mitbestimmung nicht Waffengleichheit zwischen Kapital und Arbeit. Volle Mitbestimmung des Betriebsrats gilt nur für vom Betriebsverfassungsgesetz streng limitierten Fragen. In vielen Bereichen hat der Betriebsrat nur Informationsrechte und sogenannte „unternehmerische Entscheidungen“ werden allein von der Kapitalseite getroffen. Hinzu kommt, dass sich in Folge von Digitalisierung zentrale Begriffe des Betriebsverfassungsgesetzes wie „Arbeitnehmer“ oder „Betrieb“ nicht mehr klar fassen lassen. So müssen Crowd-Worker oder andere Scheinselbstständige darum kämpfen, überhaupt als „Arbeitnehmer“ im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes zu gelten und von Schutzrechten und demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten zu partizipieren.
Diese strukturellen Nachteile können Betriebsräte auch durch kluge Strategien nur teilweise ausgleichen. Eine Maßnahme kann sein, Zustimmungen zu hart mitbestimmungspflichtigen Sachverhalten von dem Entgegenkommen der Kapitalseite bei Entscheidungen abhängig zu machen, wo der Betriebsrat eigentlich keine Mitspracherechte hat. Konkret bedeutet dies, als Bedingung zur Zustimmung zu der von der Kapitalseite beantragten Mehrarbeit die Entfristung von Arbeitsverträgen oder die Übernahme von Auszubildenden zu verlangen. Aber auch mit gut geschulten Betriebsräten kann Mitbestimmung nur ein erster Schritt hin zu einer vollständigen Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sein.
Betriebsratswahlen 2022
DGB startet Kampagne
Am 19. Januar 1972 trat das novellierte Betriebsverfassungsgesetz in Kraft, mit dem die Rechte der Beschäftigten in den Betrieben deutlich verbessert wurden. Zu diesem Anlass hat der DGB eine Kampagne zu den Betriebsratswahlen gestartet.
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte zum Jahrestag: „Nach 50 Jahren ist es an der Zeit für eine erneute umfassende Reform der Betriebsverfassung. Damit Betriebsräte auch weiterhin gute Arbeit gestalten können, brauchen wir einen echten Wandel hin zu mehr Demokratie und Mitsprache in den Betrieben.“
Ansätze wie das digitale Zugangsrecht und die Einstufung der Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit als Offizialdelikte seien von der Regierungskoalition vereinbart worden, es fehle angesichts der anstehenden Transformation jedoch weiterhin an Mitbestimmung, so Hoffmann. Das betreffe insbesondere Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungssicherung, Personalplanung, digitalen Arbeitsformen und Weiterbildung.
Auch reiche es nicht, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zu evaluieren – es brauche eine umfassende Überarbeitung. Betriebsräte sorgten für mehr Demokratie in den Betrieben und ermöglichten es den Beschäftigten, bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen. Der DGB ermutige alle, sich an der Wahl zu beteiligen.
Die Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2022 in rund 28.000 Betrieben statt. Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an der Wahl teilnehmen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten.
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