Die Verfassungsschutzberichte, die einen Eintrag über die Tageszeitung „junge Welt“ enthalten, dürfen weiter verbreitet werden. Das Gericht wies einen Eilantrag der „jW“ ab, der eine Anordnung erwirken sollte, die Verbreitung entsprechender Jahresberichte des Inlandsgeheimdienstes bis zu einer Entscheidung im Gerichtsverfahren der „jungen Welt“ gegen die Bundesrepublik zu untersagen.
In der Begründung versucht das Gericht das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens vorwegzunehmen: Die „jW“ sei keine unabhängige Tageszeitung, ihre Redakteure seien „klar dem linksextremen Spektrum zuzurechnen“, zudem sei eine „redaktionelle Linie bei den veröffentlichten Artikeln erkennbar“, sie wolle „auch politisch Reichweite“ schaffen. So etwas wollen andere Zeitungen bekanntlich nicht.