Justiz und Presse gegen Gabriel

(lz)   

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat es dem Wirtschaftsminister gezeigt. Sigmar Gabriel hatte den Erwerb des Einzelhandelsunternehmens Kaiser’s/Tengelmann und seiner 450 Filialen durch Edeka gegen das Urteil des Kartellamtes und der Monopolkommission genehmigt. Er durfte das nach dem Gesetz. Der Wirtschaftsminister darf, wenn es das „überragende Interesse der Allgemeinheit“ verlangt, eine vom Kartellamt abgelehnte Fusion dennoch genehmigen. Nun hat das Gericht in Düsseldorf dem Minister seine Grenzen gezeigt, die Ministererlaubnis außer Kraft und die Fusion der beiden Einzelhändler ausgesetzt.

Die liberale Presse jubelt. Die Richter haben kräftig ausgeteilt. Der Minister sei befangen, habe Geheimgespräche geführt und nicht geprüft, wie das mit dem Verlust der Arbeitsplätze tatsächlich sei. Noch nie sei ein Gericht gegen einen Minister, der eine Sondererlaubnis erteilt, so rüde vorgegangen, hieß es. Die Qualitätsblätter und das Gericht scheinen sich vor allem darin einig, dass Gabriels Fehler darin bestand, sich mit der für die Beschäftigten im Einzelhandel zuständigen Gewerkschaft Verdi abgesprochen zu haben, die hoffte, 16000 Arbeitsplätze bei Tengelmann zu halten und die Erosion der Tarifbindung im Einzelhandel begrenzen zu können. Gerade weil Gabriel in diesem Fall – ausnahmsweise – im Sinne der Beschäftigten gehandelt hat, dürfte das Gericht so hart gegen ihn geurteilt haben.

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"Justiz und Presse gegen Gabriel", UZ vom 22. Juli 2016



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