Heinrich Bücker, Friedensaktivist aus Berlin, hat im Strafverfahren wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ auf Grundlage des Paragraphen 140 einen Strafbefehl über 2.000 Euro, ersatzweise 40 Tage Haft, erhalten. Er habe mit seiner Rede zum 81. Jahrestag des Überfalls der Wehrmacht auf die Sowjetunion einen Angriffskrieg gebilligt. Bücker hatte allerdings weder Panzer oder Kampfflugzeuge noch die Ruinierung eines anderen Landes gefordert. Er hatte auf die Vorgeschichte des Kriegs in der Ukraine verwiesen, an die historische Verantwortung Deutschlands angesichts 27 Millionen getöteter Sowjetbürger appelliert und Verständnis für russische Sicherheitsinteressen geäußert.
Zur Begründung führt das Amtsgericht laut Tageszeitung „junge Welt“ aus, die Rede habe angesichts der Kriegsfolgen auch für Deutschland „das Potential, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima in der Bevölkerung aufzuhetzen“.
Wer in den Augen der Herrschenden den „öffentlichen Frieden“ für Aufrüstung und Kriegsvorbereitung gegen Russland und China stört, wird vorerst noch mit Geldstrafen belegt. Doch wenn die Heimatfront, also „das psychische Klima in der Bevölkerung“, nicht ruhig bleibt, könnte die Klassenjustiz auch anders. Das bewusste Spielen mit der Zuspitzung in Richtung Atomkrieg geht einher mit der Beseitigung der bürgerlichen Demokratie.
Bücker hatte zum Ermittlungsverfahren erklärt: „In Deutschland erleben wir derzeit eine Verengung des Debattenraums und massive Einschränkungen der Meinungsfreiheit – bedingt durch einseitige Berichterstattung der bürgerlichen Medien. Insbesondere auch durch gesetzliche Vorgaben wie den neu hinzugekommenen Absatz 5 des § 130 StGB (Volksverhetzung), mit dem nicht staatskonforme Auffassungen beispielsweise zum Krieg in der Ukraine kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt und mit der Holocaustleugnung rechtlich auf eine Stufe gestellt werden können.“
Gegen den Strafbefehl haben Bücker und sein Anwalt Einspruch eingelegt.