Der Verlag 8. Mai, der unter anderem die Tageszeitung „junge Welt“ herausgibt, hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Erwähnung in den jährlichen Berichten des Verfassungsschutzes. Verlag und Zeitung werden seit 1998, mit wenigen Unterbrechungen, als „linksextremistische Gruppierungen“ eingestuft.
Der Verlag sieht in der geheimdienstlichen Beobachtung und Kriminalisierung seiner Presseerzeugnisse einen erheblichen Angriff auf seine Grundrechte, insbesondere auf Presse- und Berufsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Erwähnungen im VS-Bericht stellten erhebliche Beeinträchtigungen der redaktionellen Arbeit und im Wettbewerb dar, erklärte Chefredakteur Stefan Huth. Der Verfassungsschutz verletze „in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz, indem die Tageszeitung massiv in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte behindert“ werde. „Die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens wollen wir nun feststellen lassen“, so Huth.
In der Klageschrift wird verlangt, dass jede weitere Verbreitung der Verfassungsschutzberichte, in denen diskriminierende Passagen über Verlag und Redaktion enthalten sind, unterlassen wird. Mit einer einstweiligen Verfügung soll die Verbreitung bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung unterbunden werden. Es wird zudem eine Richtigstellung und Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit des bisherigen Vorgehens verlangt.