Journalisten als ­Schnüffler

Der Bundesnachrichtendienst (BND) setzt, nach Recherchen des juristischen Fachportals „Legal Tribune Online“, auf Journalisten als nachrichtendienstliche Quellen. Das geht aus einem Schriftsatz des BND vom 26. April 2022 an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hervor, der LTO vorliegt. In dem Schreiben an das Gericht, das im Zusammenhang mit einem presserechtlichen Auskunftsersuchen der „Bild“ steht, stellt der BND klar: „Eine Heranziehung von Vertretern der Medienbranche ist auch heute noch möglich.“ Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), verwies auf den Pressekodex und sagte, es gehe „um nichts weniger als um die Glaubwürdigkeit von Journalisten und ihren Medien und um das Redaktionsgeheimnis, das auch der BND zu achten hat“. Die Linkspartei will das Thema im Kontrollgremium des Bundestages zur Sprache bringen.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Journalisten als ­Schnüffler", UZ vom 27. Januar 2023



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit