Nachdem eine Mutter die Kostenübernahme für die Ausstattung ihrer die achte Klasse besuchende Tochter beantragt hatte, weil ihre Hartz-IV-Bezüge diese Ausgaben nicht abdecken, wurde ihr nun Recht gegeben. Das Landessozialgericht in Erfurt hat entschieden, dass das Jobcenter eine Schülerin mit maximal 500 Euro unterstützen muss, damit sich diese einen Computer und Drucker anschaffen kann, um von zu Hause aus am Schulunterricht teilnehmen zu können.
Vorausgegangen waren ablehnenden Bescheide des Jobcenters und des Sozialgerichts Nordhausen. Die Entscheidung des Landessozialgerichtes ist nicht anfechtbar.