Zu „Rolle des Kommentators“, UZ vom 1. Dezember

Israel und das Völkerrecht

Helmut Woda, Karlsruhe

Die G7-Außenminister verkündeten am 28. November: „Wir unterstreichen Israels Recht, sich selbst und sein Volk im Einklang mit dem Völkerrecht zu verteidigen, in seinem Bestreben, zu verhindern, dass sich Angriffe wie die vom 7. Oktober wiederholen.“ Dazu schrieb Michael Lynk kürzlich einen Artikel unter der Überschrift: „Kann sich das internationale Recht in Gaza und Israel durchsetzen?“ Darin heißt es: „Das Recht Israels, sich selbst zu verteidigen, wurde regelmäßig von westlichen staatlichen Repräsentanten hervorgehoben, um ihre Unterstützung für Israels Angriff auf Gaza nach dem 7. Oktober zu rechtfertigen, und sie berufen sich dabei häufig auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (UNO). Während jedoch Staaten die Verpflichtung haben, ihre Bürger und weitere unter ihrer staatlichen Kontrolle Stehende zu schützen, kann die Anwendung von Gewalt zur Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 nur dann gerechtfertigt werden, wenn der bewaffnete Angriff von einem anderen Staat ausgeht. Der Internationale Gerichtshof erklärte in seinem Gutachten vom 9. Juli 2004, dass Israel in den palästinensischen Gebieten eine Besatzungsmacht ist und der Artikel 51 nicht zutrifft, wenn die Bedrohung Israels aus einem Gebiet stammt, über das Israel die Kontrolle hat. Jedoch hätte Israel das Recht, in angemessenem Verhältnis Gewalt anzuwenden, streng innerhalb der Grenzen des Völkerrechts, um diejenigen zu ergreifen, die israelische Zivilisten getötet oder entführt haben.“ Michael Lynk war von 2016 bis 2022 als Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten.

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"Israel und das Völkerrecht", UZ vom 8. Dezember 2023



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