Das vor drei Jahren im bayerischen Landtag verabschiedete Integrationsgesetz muss geändert werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab den Klagen der Landtagsfraktionen von SPD und „Bündnis 90/Die Grünen“ teilweise statt. Die Richter sehen in dem Gesetz unter anderem Verstöße gegen Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung.
Laut Verfassungsgerichtshof ist die Befugnis der Sicherheitsbehörden, Menschen allein aufgrund einer bestimmten Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu einem Grundkurs über deren Werte zu verpflichten, ein „unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit“.
Zudem verletze die gesetzliche Verpflichtung, die in der Präambel des Bayerischen Integrationsgesetzes definierte „Leitkultur“ in Rundfunk- und Telemedienangeboten zu vermitteln, die Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung. Die Rundfunkfreiheit garantiere dem „Bayerischen Rundfunk“ die Hoheit über seine redaktionellen Inhalte.