„Die neuen Wohnsitzauflagen treffen gerade jene Flüchtlinge hart, die im Vertrauen auf die alte Rechtslage bereits eine Wohnung bezogen haben, die nun außerhalb des ihnen zugewiesenen Bundeslandes liegt. Diese Menschen haben sich in ihrem neuen Zuhause eingelebt, vielleicht ihre Kinder zur Schule geschickt und sich dort etwas aufgebaut – nun sollen sie von heute auf morgen alles aufgeben, weil ihnen sonst sämtliche Leistungen gestrichen werden. Das widerspricht jedem Integrationsgedanken und ist obendrein rechtsstaatswidrig“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, die Antwort der Bundesregierung auf ihre Frage nach der Handhabung der Wohnsitzauflagen und ihrer Rückwirkung. Jelpke weiter:
„Zwar hat die Bundesregierung auf meine Anfrage hin bestätigt, dass von einer Wohnsitzauflage abgesehen werden ‚kann‘, wenn Flüchtlinge vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes bereits rechtmäßig in ein anderes Bundesland umgezogen sind. Aber das genügt nicht: Bund und Länder müssen sich schnell darauf einigen, in solchen Fällen grundsätzlich von einer rückwirkenden Anwendung des Gesetzes abzusehen. In jedem Fall muss die weitere Gewährung sozialer Leistungen am gegenwärtigen Wohnort sichergestellt werden.“