Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am Dienstag ein Instrument zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung vorgestellt. Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ der Bundesregierung hatten sie sich selbst verpflichtet, ein solches Instrument als Interimslösung zu erarbeiten.
Damit soll der Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden Stationen ermittelt und die notwendige Pflegepersonalausstattung für die Stationen des gesamten Krankenhauses festgelegt werden. Das Instrument orientiere sich an den Standards einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung, so ver.di in einer Pressemitteilung. Zusammen mit Eckpunkten zur Umsetzung, die ebenfalls vereinbart wurden, gewährleiste es „eine hohe Patientensicherheit und Entlastung für das Pflegepersonal“. DKG, DPR und ver.di erwarten nun eine „zeitnahe gesetzgeberische Umsetzung“.
ver.di war es in den Verhandlungen wichtig, dass auch Regelungen für die Nachtschichten und die Verteilung der Pflegestellen im Krankenhaus getroffen werden müssen. Außerdem müssen Personalausfallkonzepte Beschäftigte vor Überlastung schützen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.