Info zum Thema Bildungsurlaub

In vielen Bundesländern haben die Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Dazu kann beim Arbeitgeber Freistellung nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz beantragt werden.

Bildungsurlaub kann für verschiedene Angebote der Erwachsenenbildung genutzt werden. Für (gewerkschafts-)politisch Interessierte sind sicher die Angebote der verschiedenen Gewerkschaften die erste Anlaufstelle.

Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Regelungen finden sich unter http://www.bildungsurlaub.de/infos_informationen-und-gesetze-nach-bundeslaendern_18.html.

Die Angebote der Gewerkschaften finden sich auf deren Internetseiten.

Wichtig zum Jahresende:

Die Bildungsurlaubsgesetze einzelner Bundesländer ermöglichen den Übertrag des im aktuellen Jahr nicht genutzten Bildungsurlaubs auf das Folgejahr.

Wer also Anspruch auf Bildungsurlaub hatte und diesen nicht genutzt hat: Jetzt wird‘s langsam Zeit, diesen – wo das möglich ist – aufs kommende Jahr übertragen zu lassen!

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Info zum Thema Bildungsurlaub", UZ vom 16. Dezember 2016



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit