In vielen Bundesländern haben die Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Dazu kann beim Arbeitgeber Freistellung nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz beantragt werden.
Bildungsurlaub kann für verschiedene Angebote der Erwachsenenbildung genutzt werden. Für (gewerkschafts-)politisch Interessierte sind sicher die Angebote der verschiedenen Gewerkschaften die erste Anlaufstelle.
Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Regelungen finden sich unter http://www.bildungsurlaub.de/infos_informationen-und-gesetze-nach-bundeslaendern_18.html.
Die Angebote der Gewerkschaften finden sich auf deren Internetseiten.
Wichtig zum Jahresende:
Die Bildungsurlaubsgesetze einzelner Bundesländer ermöglichen den Übertrag des im aktuellen Jahr nicht genutzten Bildungsurlaubs auf das Folgejahr.
Wer also Anspruch auf Bildungsurlaub hatte und diesen nicht genutzt hat: Jetzt wird‘s langsam Zeit, diesen – wo das möglich ist – aufs kommende Jahr übertragen zu lassen!