Industrie vor Menschenrechte

2015 startete die EU-Kommission auf Druck der Bundesregierung eine Initiative, um den Handel mit europäischen Überwachungsprodukten, sogenannten „Dual-Use-Gütern“ mit „autokratischen Regimen“ zu stoppen. Im September 2016 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue Dual-Use-Verordnung vor. In dieser wird eine „Catch-All-Regelung“ vorgeschlagen, die den Export untersagt von nicht zuvor schon gelisteten Produkten, die potenziell in einem Endprodukt die Freiheit von Menschen beeinträchtigen können. Der Bund der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte früh am Kommissionsentwurf jene Catch-All-Klausel und warb für die komplette Ablehnung. Laut vertraulichen Verhandlungsprotokollen, die „netzpolitik.org“ veröffentlicht haben, schwenkte daraufhin die Bundesregierung um und verfolgt seitdem den Plan, die vom BDI geforderte Ablehnung der Catch-All-Regelung durchzusetzen und im Gegenzug die schwächeren menschenrechtlichen Verbesserungeb des Kommissionsvorschlages zu unterstützen.

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"Industrie vor Menschenrechte", UZ vom 2. November 2018



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