Bundestag beschließt die „Reform“ des Staatsbürgerrechts

Im verkürzten Verfahren

Von Nina Hager

Kurz vor der Sommerpause hat nicht nur der Bundesrat – gegen die Stimme Berlins – den sogenannte Migrations- und Asylpakt, und damit die weitere Verschärfung des Asylrechts bestätigt. Anfang Juni waren die insgesamt sieben Einzelgesetze in der vorletzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht worden. Am Donnerstag letzter Woche hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten gegen die Stimmen der Abgeordneten der Linkspartei, von „Bündnis90/Die Grünen“ und der FDP dann auch noch einem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt. Stephan Thomae (FDP) kritisierte in der Aussprache, dass wieder – wie beim Migrations- und Asylpakt – versucht werde, ein Gesetz „im verkürzten Verfahren ohne Sachverständigenanhörung durch das Plenum zu schieben“.

Mit dem beschlossenen Gesetz können nun die Möglichkeiten, deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger zu werden oder zu bleiben, deutlich einschränkt werden. Wer Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ist, verliert demnächst seinen deutschen Pass. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Ulla Jelpke, die Innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Partei „Die Linke“, kritisierte in ihrem Beitrag in der Aussprache diese Festlegung und warnte vor möglichen Folgen: „Wer Straftaten begeht, gehört vor Gericht. Wir verwahren uns aber strikt dagegen, das Staatsangehörigkeitsrecht zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu missbrauchen. Ist diese Türe erst einmal geöffnet, wird es immer weitere Rufe nach Ausbürgerung von Straftätern bis hin zu politischen Oppositionellen geben. Doch eine Ausbürgerung von Personen, die nicht als würdig erachtet werden, Deutsche zu sein, verbietet das Grundgesetz als Lehre aus dem Faschismus.“

Das Gesetz enthält noch weitere hoch problematische Festlegungen: Einbürgerungen werden von der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ abhängig gemacht. Das galt bislang, wie der „Tagesspiegel“ betonte, „nicht für sogenannte Anspruchseinbürgerungen, also für Ausländerinnen und Ausländer, die durch lange Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnisse und gesicherten Lebensunterhalt ein Recht darauf hatten, eingebürgert zu werden. Das genügt in Zukunft nicht mehr, sie müssen jetzt auch diese Zusatzanforderung erfüllen.“ Ulla Jelpke kritisierte in ihrem Beitrag diese Festlegung auf eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“: „Damit führen Sie eine schwammige Generalklausel ein, die den Rechtsanspruch auf Einbürgerung grundlegend infrage stellt. Diesen Rückschritt im Staatsbürgerschaftsrecht lehnen wir entschieden ab. Dahinter steckt nichts anderes als unerträgliche Ideologie der deutschen Leitkultur.“ In der Aussprache im Bundestag hatte Michael Kuffer (CDU/CSU) eingangs erklärt: „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss sich ohne Wenn und Aber zu unseren Werten und zu unserer Staats- und vor allem Gesellschaftsordnung bekennen.“

Problematisch ist auch, dass jene, deren Identität aus Sicht der Behörden nicht ausreichend geklärt ist – gemeint ist vor allem die Ausländerbehörde –, erst gar nicht eingebürgert werden. Personen, die in einer Viel- oder Mehrehe leben, können gleichfalls keine deutschen Staatsbürger werden – unabhängig davon, ob sie beispielsweise in die Ehe gezwungen wurden oder nicht. Einzelfallprüfungen und -lösungen wird es nicht geben. Zudem wird die Frist für eine Rücknahme der Einbürgerung von fünf auf zehn Jahre verlängert und damit die Unsicherheit für die Betroffenen. Zwar soll durch entsprechende Maßnahmen niemand staatenlos werden, eine Härtefallregelung für Menschen aus Ländern, in denen ein Identitätsnachweis nach deutschen Regeln – wie beispielsweise in Kriegsgebieten, in sogenannten „Failed States“ oder in Staaten ohne entsprechende Behörden – nicht möglich ist, sieht das Gesetz jedoch nicht vor.

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"Im verkürzten Verfahren", UZ vom 5. Juli 2019



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