Der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag in Berlin sieht vor, den Neubau und die Sanierung von Schulgebäuden zum Schwerpunktthema zu machen. Das ist nötig, denn bis 2024 werden mindestens 60 Schulgebäude fehlen. Außerdem sind notwendige Sanierungen vorhandener Schulen in einer Größenordnung von mehreren Milliarden Euro bisher verschleppt worden. Zweistellige Milliardenbeträge wird die Stadt aufbringen müssen. Ab 2020 greift die Schuldenbremse, das Land darf netto keine neuen Schulden aufnehmen. Für die Sanierung der Schulen ist also kein Geld da – es sei denn, privates Kapital eilt zur Hilfe. Der Neubau von Schulen eigne sich „in besonderem Maße für eine alternative Finanzierung“, legt der Koalitionsvertrag dazu fest.
Die Koalition will speziell für den Schulbau und Sanierungsaufgaben über 5,5, Millionen Euro „unter dem Gesichtspunkt der Beschleunigung eine landeseigene gesellschaftsrechtliche Konstruktion schaffen, die auch die Aufnahme von Krediten in privatrechtlicher Organisationsform ermöglicht“. Mietkauf „im landeseigenen Kreislauf“ ist vorgesehen. Der Koalitionsvertrag warnt, auch landeseigene Unternehmen seien verpflichtet, „sich betriebswirtschaftlich an vergleichbaren Unternehmen messen zu lassen“. Zu gut Deutsch: In einer Art Schattenhaushalt soll die Schuldenbremse umgangen werden. Da Kredite, die nach Privatrecht vergeben werden, an Sicherheiten gebunden sind, würden Schulen als Anlagevermögen in die „gesellschaftsrechtliche Konstruktion“ eingebracht und danach wieder angemietet werden.
Diese Pläne haben die Landesdelegierten der GEW Berlin am 2. Dezember abgelehnt, obwohl der Koalitionsvertrag ein Public Private Partnership ebenso ausschließt wie die Privatisierung von Schulimmobilien oder auch sale-and-lease-back-Verträge mit privaten Kapitalisten. Ein Grund für die grundsätzliche Ablehnung der „alternativen Finanzierung“ sind Erfahrungen der Hamburger Kollegen mit dem „Sondervermögen Schulbau Hamburg“, das die Berliner Sozialdemokraten und die Bündnisgrünen sich in ihren Schulprogrammen zum Vorbild genommen hatten. Zwar ist es in den vergangenen sechs Jahren gelungen, den Schulbau und die Schulsanierung in der Hansestadt zu beschleunigen. Allerdings geriet das Sondervermögen schon im zweiten Jahr seines Bestehens, 2012, in Schieflage, nachdem das Anlagevermögen, die Schulen, um 800 Millionen Euro niedriger bewertet wurden als noch 2010. Damals führten zusätzlich aufgenommene Kredite zu einer höheren Zinsbelastung, so dass die Hansestadt für die Gebäude und Schulhöfe höhere Mieten zu entrichten hatte als geplant. Nun verkehrte sich das berechtigte Interesse an ausreichenden Räumlichkeiten in sein krankes Gegenteil: Ein „Musterflächenprogramm“ legte fest, dass Hamburgs Schulen über einen Raumüberhang von fast 25 Prozent verfügten, der im Interesse des Bilanzausgleichs seitdem durch Vermietung und Verkauf von Flächen abgebaut wird. 300 000 Quadratmeter fielen so bis dato aus der schulischen Nutzung heraus. „Schulbau in Hamburg – Bildungsräume werden weggespart“, resümierte die GEW Hamburg im Juni.
Die Landesdelegierten der GEW Berlin haben nun gefordert, nicht Schulbau und Schulsanierung aus dem Landeshaushalt auszugliedern, sondern die Bauverwaltungen personell besser auszustatten und die demokratische Mitwirkung aller Beteiligten zu sichern.