Merz gegen das Grundrecht auf Asyl, Spahn gegen den UN-Migrationspakt

Im Ringen um den CDU-Vorsitz

Von Nina Hager

Die CDU hatte ein Problem mit den zwei männlichen Kandidaten für den Vorsitz der Partei. Vor allem wohl, weil Forderungen aus der Union nach einer noch viel restriktiveren Flüchtlingspolitik in den letzten Jahren immer nur der AfD, aber nicht der eigenen Partei genutzt hatten. AKK, Annegret Kramp-Karrenbauer, die Kandidatin für die Nachfolge an der CDU-Spitze, hat das schon lange oder viel früher als die beiden Männer begriffen.

Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister, wollte auf dem CDU-Parteitag in Hamburg Anfang Dezember über die deutsche Haltung zum Migrationspakt abstimmen lassen. Auch die CDU Sachsen-Anhalt stellte sich gegen den Pakt in seiner aktuellen Form. Justizministerin Katarina Barley (SPD) schrieb dazu auf Twitter: „Dass Teile der CDU sich jetzt vom UN-Migrationspakt verabschieden wollen, ist nicht nur Distanzierung von Kanzlerin und Bundesregierung – sie suchen die inhaltliche Nähe zu AfD, Trump, Orbán und Kurz.“ Es gibt keine entsprechenden Anträge an den Parteitag der CDU, jedoch solche, die fordern, das Asylrecht in einigen Punkten weiter zu verschärfen, Abschiebungen zu erleichtern, aber auch den Schutz und die Zuwanderung von Fachkräften. Am Donnerstag der vorigen Woche entschied sich eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag für einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der für das Abkommen der UNO warb. Aus der CDU/CSU-Fraktion gab es nur vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Ob Spahn darunter war, ist nicht bekannt.

Dabei ist der UN-Pakt, der am 10. und 11. Dezember auf einer Generalversammlung der UN in Marrakesch angenommen werden soll, durchaus kritikwürdig. Die Fraktion der Linkspartei im Bundestag hatte in einem Antrag nicht nur bemängelt, dass „die in dem Pakt geforderten Rechte für Migrantinnen und Migranten nur unverbindlich und ebenso wie die Verpflichtungen der Staaten nicht einklagbar“ sind, sondern auch klare Ziele bei der Bekämpfung von Fluchtursachen gefordert – die tatsächlichen Fluchtursachen und -folgen werden im Pakt nicht klar benannt. Doch das Dokument verweist auf ein sich zuspitzendes und zunehmendes weltweites Problem, das kein Land allein für sich lösen kann.

Friedrich Merz dagegen, bis 2002 Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag, heute „Mittelschichtler“ und Vorstandschef unter anderem bei BlackRock, forderte zunächst auch Korrekturen am UN-Migrationspakt, vor allem aber wollte er gern das Grundgesetz ändern. Und zwar Artikel 16a. Dort steht – seit dem 23. Mai 1949 – unter anderem: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Und diesen mittlerweile sehr brüchigen Grundsatz stellte Friedrich Merz vor zwei Wochen auf der Regionalkonferenz seiner Partei in Thüringen, auf der sich Merz, Spahn und Kramp-Karrenbauer der Basis stellten, in Frage. Er behauptete, wenn es eine europäische Harmonisierung des Asylrechts und Flüchtlingsschutzes gebe, dann könne Deutschland nicht das einzige Land sein, das mit dem individuellen Anspruch auf Asyl einen höheren Standard beibehalte. Dabei „vergaß“ er zu erwähnen, dass das Grundrecht auf Asyl auch in der 2000 in Kraft getretenen „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ steht. Man müsse, so Merz in Thüringen, eine große öffentliche Debatte darüber führen, „ob man einen gesetzlichen Vorbehalt ins Grundgesetz schreibt“.

Der Stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner rügte, das diene „alleine der innerparteilichen Taktik im nach rechts driftenden Profilierungswettbewerb der drei Kandidaten“. Außenminister Heiko Maas (SPD) erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“: „Unser Grundrecht auf Asyl ist eine historische Errungenschaft.“ Und weiter: „Dass unser Asylrecht dem Europarecht nicht entgegen steht, ist bereits in Artikel 16a Grundgesetz verankert. Rechtspopulisten hinterher zu laufen, führt nur zu einer weiteren Spaltung.“

Scharfe Kritik an Merz kam auch aus der eigenen Partei, unter anderem auch von der CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer. Und selbst der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verteidigte in diesem Zusammenhang das individuelle Grundrecht auf Asyl und auch den UN-Migrationspakt.

Johannes Kahrs, MdB und Sprecher des rechten Seeheimer Kreises in der SPD, warf Merz und Spahn vor, der AfD in die Hände zu spielen. „Es ist schon erstaunlich, zu welchem Rechtsruck in der CDU dieser Wettbewerb führt: Spahn und Merz scheinen sich gegenseitig zu überbieten, um die Gunst der Basis zu erlangen“, erklärte er gegenüber dem „Handelsblatt“.

Friedrich Merz ruderte auf der CDU-Basiskonferenz in Halle am 22. November zunächst zurück. Doch auf dem Landesparteitag der sächsischen CDU am Sonnabend in Leipzig kritisierte er die Flüchtlingspolitik der GroKo. Merz dürfte dafür viel Zustimmung erhalten haben: „Offene Grenzen können keine Einladung dafür sein, einen ungeregelten Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland zuzulassen, über den wir bis heute die Kontrolle nicht zurückgewonnen haben.“ Man müsse, wenn es gar nicht anders gehe, auch Grenzkontrollen einführen. Spahn forderte dort eine noch stärkere Abriegelung der EU-Außengrenzen und lobte Victor Orbáns Abschottungspolitik. Doch nur Merz werden neben AKK, die in Leipzig unter anderem Abschiebungen in die Maghrebstaaten forderte, was nur an den Grünen im Bundesrat scheitere, Chancen eingeräumt, auf dem CDU-Parteitag in Hamburg zum neuen Parteivorsitzenden gewählt zu werden.

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"Im Ringen um den CDU-Vorsitz", UZ vom 7. Dezember 2018



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