Michael Gerber sitzt für die DKP im Bottroper Stadtrat
Mit der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Änderung der Grundsteuer droht den Mieterinnen und Mietern eine weitere Erhöhung der Mietkosten. Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien von CDU/CSU und SPD betonen immer wieder, dass sich an dem bisherigen Aufkommen der Grundsteuer für die Kommunen in Höhe von 14 Milliarden Euro nichts ändern werde. Dies muss bezweifelt werden.
Ein Schritt zur Entlastung der Mieter wäre die Abschaffung der Umlegbarkeit der Grundsteuer auf die Nebenkosten. Im Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD wird dazu beharrlich geschwiegen. „Für uns ist entscheidend, dass endlich klargestellt wird, dass die Grundsteuer nicht über die Betriebskostenabrechnungen auf die Mieter abgewälzt werden darf. Die Grundsteuer darf nicht länger umlagefähig sein, sie muss aus dem Katalog der Betriebskosten gestrichen werden“, sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Die SPD konnte sich mit ihren Vorstellungen für eine Berechnung der Grundsteuer nach Größe und Lage der Grundstücke sowie den Mieteinnahmen nicht durchsetzen. Die CSU beharrte darauf, lediglich die Grundstücksgröße sowie die Wohnfläche zur Berechnung der Grundsteuer heranzuziehen. Auf Druck der CSU hat die Regierungskoalition in ihrem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen, dass die Bundesländer die Berechnung der Grundsteuer unterschiedlich regeln können.
Eine Anhörung im Berliner Paul-Löbe-Haus am 11. September zur rechtlichen Bewertung des Regierungsentwurfes machte deutlich, dass zahlreiche rechtliche Fragen ungeklärt sind. Seit 1994 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer verloren. Da die Grundsteuer den Gemeinden zufließt, darf der Bund die Grundsteuer nur im Rahmen des Artikels 72, Absatz 2 Grundgesetz regeln. Darin wird der Bund zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ verpflichtet. Bei unterschiedlichen Regelungen der Grundsteuer muss dies bezweifelt werden. Das Flächenmodell in Bayern führt zu einer deutlichen Belastung von Mietern und einer Begünstigung der Reichen. Ein altes Bauernhaus auf dem Lande könnte höher besteuert werden als die Millionärsvilla in der City von München. Damit die Länder abweichende Grundsteuergesetze erlassen können, soll der betreffende Artikel im Grundgesetz geändert werden.
Das bundesweite Bündnis „Grundsteuer zeitgemäß“ fordert: „Indem die Bundesregierung an der Besteuerung von Gebäuden festhält, vertut sie eine riesengroße Chance für eine echte Reform der Grundsteuer. Sie macht dies zwar in Kenntnis der Reformoption ‚reine Bodensteuer‘, jedoch ohne diese jemals ernsthaft geprüft zu haben. Dabei ist die Vereinfachung der Grundsteuer in eine reine Bodensteuer naheliegend.“ Damit würden Wohnungskonzerne und Immobilienbesitzer belastet und Mieter entlastet.
Die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag für eine Grundgesetzänderung bei der Grundsteuer wird noch zu einigen Änderungen beim Gesetzestext führen. Insbesondere die FDP setzt sich für die Interessen der Wohnungskonzerne, Immobilienbesitzer und Spekulanten ein. Skandalös ist die Haltung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Ihr Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte: „Die Grundsteuer ist bewährt und gut. Alternativvorschlägen dazu erteilen wir eine Absage.“ Die Interessen der Mieterinnen, die immer mehr von ihrem Einkommen für das Recht auf Wohnen ausgeben müssen, sind ihm egal.