Ihre Freiheit, unsere Gesundheit

Olaf Matthes zum Klassenkampf um Entlastung

Kann es Tarifverträge darüber geben, wie viele Pflegekräfte auf einer Station eingesetzt werden? Die Klinikkonzerne sagen: Dabei haben die Beschäftigten sich nicht einzumischen. Was die Mitarbeiter tun, wie die Arbeit gemacht wird, das entscheidet der Unternehmer – die Beschäftigten haben ein Recht auf Mitbestimmung, der Unternehmer hat die Freiheit, den Betrieb so zu führen, wie er will.

Da haben sie recht. In unserer Gesellschaft garantieren Gesetze, Gerichte und zur Not Behörden und Polizisten die Freiheit des Eigentums und des Unternehmers. Unsere Gesellschaft hat ein Bedürfnis nach Toastbrot, Gabelstaplern und Computerprogrammen – aber die Unternehmen, die diese Dinge produzieren, sind darauf ausgerichtet, diese Bedürfnisse nur dann zu erfüllen, wenn es Profit abwirft. Wer die Dinge, die er braucht oder zu brauchen glaubt, nicht bezahlen kann, bekommt sie nicht. Auch die Krankenhäuser sind nicht einfach darauf ausgerichtet, das Bedürfnis der Gesellschaft nach guter Gesundheitsversorgung zu erfüllen – nicht einmal dann, wenn sie in öffentlicher Hand sind. Denn auch in den öffentlichen Häusern hat die Geschäftsleitung vor allem die Aufgabe, das Haus rentabel zu führen. Wer keine private Krankenversicherung oder zumindest eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen bezahlen kann, kommt nicht auf die schicke Sonderstation, wartet länger auf den Arzt, wird schlechter versorgt.

Natürlich muss das nicht so sein – es liegt daran, dass die Regierung die Rahmenbedingungen so festgelegt hat. Das ganze System, mit dem Krankenhäuser ihre Leistungen abrechnen – das System der Fallpauschalen (DRG) –, ist darauf ausgelegt, den Kostendruck zu steigern. Damit machen private Krankenversicherer ihren Gewinn, weil diejenigen, die es sich irgendwie leisten können, zumindest mit einer Zusatzversicherung versuchen, ihre Gesundheit besser zu schützen als die gesetzliche Krankenversicherung es bezahlt. Und damit machen private Klinikkonzerne ihren Gewinn. Sie können öffentliche Häuser aufkaufen, wenn der irrsinnige Rentabilitätsdruck mal wieder eine Kommune zwingt, eine Klinik zu verkaufen.

Sie haben die unternehmerische Freiheit, die Krankenhäuser so zu organisieren, dass die Gesundheit der arbeitenden Menschen darunter leidet: Weil sie als Patienten nicht ausreichend versorgt werden, weil sie sich mit Krankenhauskeimen infizieren, weil sie als Pflegekräfte an ihrer Arbeit kaputt gehen.

Der Klinikkonzern Helios hatte gegen die Betriebsvereinbarung über Personalstandards in einem seiner Häuser geklagt. Das Arbeitsgericht Kiel hat im Juli 2017 in diesem Fall bestätigt, was schon ein Berliner Arbeitsrichter im Verfahren um einen der Charité-Streiks geurteilt hatte: „Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers endet dort, wo der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beginnt.“ Das Gericht war also nicht bereit, den Kampf für Entlastung einfach zu verbieten. Das Urteil deutet an, worum es im Klassenkampf um Entlastung geht: Die unternehmerische Freiheit der Kliniken steht im Widerspruch zur Gesundheit der Masse – ein Ausdruck des Klassengegensatzes zwischen Kapital und Arbeit. Die Pflegekräfte, die um Entlastung durch mehr Personal kämpfen, kämpfen für die eigene Gesundheit. Und sie kämpfen für die Gesundheit aller Patienten, deren Versorgung durch die Freiheit zum Profitmachen gefährdet wird.

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"Ihre Freiheit, unsere Gesundheit", UZ vom 15. Juni 2018



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