Betr.: „Spaltung der Belegschaften gesetzlich abgesichert“, UZ vom 20.5.2016

IGM-Bashing?

Von Peter Lommes, Krefeld

Ohne dass ich die in vielen Bereichen ziemlich flügellahme IGM nun in Schutz nehmen möchte, aber vielleicht sollte Lucas vor dem Aufstellen von Behauptungen mal verinnerlichen, was die IGM zu diesem Thema in ihren Mitteilungen geschrieben hat.

Der Gesetzesentwurf wurde im Herbst 2015 von der IGM weiter inhaltlich kritisiert. Begrüßt wurde dann im Februar 2016 nicht der neue, verwässerte Entwurf, sondern lediglich, dass es im Gesetzgebungsverfahren überhaupt weiter geht. Die inhaltliche Kritik wurde vollumfänglich aufrechterhalten.

Die IGM bewertete den damals eingetretenen Stillstand viel schlimmer als das kommende Gesetz, da eingeschätzt wurde, dass auf Basis des Koalitionsvertrages nicht mehr zu erwarten sei. Die Forderung nach mehr Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte sowie weitere Begrenzungen wurde über die CDU-Blockade hinaus aufrechterhalten.

Natürlich ist die grundsätzliche Kritik an Leiharbeit und Werkverträgen richtig, auch die Kritik an diesem Gesetzentwurf. Aber das mitschwingende IGM-Bashing ist hier vollkommen fehl am Platze.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass sogar dieses inkompetente Gesetz ein Fortschritt gegenüber dem im Augenblick geltenden Richterrecht im BAG ist.

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"IGM-Bashing?", UZ vom 27. Mai 2016



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