In einem Offenen Brief hat sich eine DKP-Wählerin an den Bundeswahlausschuss gewandt, den wir hier in Auszügen dokumentierten:
„Mit Erschrecken habe ich erfahren, dass Sie die DKP nicht zur kommenden Bundestagswahl zulassen wollen. Das heißt für mich, die Freiheit der Wahlen in Deutschland wird eingeschränkt.
Mir ist bekannt, dass es einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Kandidaturunterstützer:innen bedarf, sofern eine Partei (noch) nicht im Parlament vertreten ist. Diese Unterschriften sind von der DKP wohl in ausreichender Zahl vorgelegt worden.
Sie, der Bundeswahlausschuss, meinen nun, wer seinen Rechenschaftsbericht nicht rechtzeitig abgibt, soll von demokratischen Wahlen ausgeschlossen werden. Wer legt fest, wo ist festgelegt, dass die verspätete Abgabe eines Berichtes zum Wahlausschluss führt? Parteien, die Mitglieder nicht ausschließen, die der Korruption überführt wurden, werden zur Wahl zugelassen. Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit? (…)
Ich habe die Kandidatur der DKP mit meiner Unterschrift befürwortet und möchte nun auch die Möglichkeit haben, sie zu wählen. (…)