Es gehört zum Repertoire der Verunglimpfer der DDR, diesem Staat einen „verordneten Antifaschismus“ zu bescheinigen. In der DDR hatte sich ein Staat formiert, in dessen Führungspositionen sich Menschen wiederfanden, die im „Dritten Reich“ Widerstand geleistet hatten und konsequent die Lehren aus Faschismus und Krieg zogen und umsetzten – davon galt und gilt es abzulenken. Und auch von der eigenen Geschichte.
Die westdeutschen Staatsgründer trugen die gewünschte Erblast der Kontinuität ihrer Eliten in Verwaltungen, Justiz und ihren bewaffneten Organe mit sich. Die hatten sich maßgeblich aus vergleichbaren Institutionen des faschistischen Deutschlands rekrutiert. Hans Globke steht für diese Kontinuität der BRD. Der Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze prägte in der Adenauer-Ära die Einrichtung von BND und Verfassungsschutz. Ehemalige SD-, SS- und Gestapo-Täter fanden sich zuhauf in den Bundes- und Landesämtern des Verfassungsschutzes beziehungsweise in ausgegliederten Tarnorganisationen wieder.
Dieser kleine Rückblick erklärt nicht, was zurzeit in Zusammenhang mit der Prüfung oder Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gemeldet und geschrieben wird. Es wird auch nicht deutlich, wer welche Informationen durchgestochen hat. Zweifelsfrei jedoch ist: Die AfD steht als lachender Akteur da. Und da kommt man ins Grübeln.
Und nicht zum ersten Mal. Der Anteil des Verfassungsschutzes am gescheiterten Verbot der NPD ist mit Schlampigkeit schwer zu erklären. Noch ärger wird es bei der Betrachtung des Dienstes im Zusammenhang mit der Terrorvereinigung NSU. Und nun die Steilvorlagen für die AfD, sich als erfolgreiche Kämpfer und Opfer von Prüfung und Beobachtung darstellen zu können. Da kommt nach dem Grübeln die Frage: Ist es nicht die Zeit, den Verfassungsschutz als Verdachtsfall zu betrachten?
Tausende von Kommunistinnen und Kommunisten haben in der Bundesrepublik ihre Erfahrungen mit den Schützern der Verfassung gemacht. Sie haben Bespitzelung durch diese Institutionen erfahren, die zu Adenauers Zeiten zu Haft oder später zu Berufsverboten führten. Die Staatsschutzorgane haben sich jederzeit als brauchbare Instrumente eines verordneten Antikommunismus erwiesen. Sie werden keine Stütze sein, demokratische Errungenschaften gegen rechte Angriffe zu verteidigen.