Der Rechtsverdreher der Woche ist … der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch. Er verkündete auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin, dass die Zahl der „Intensivtäter“ unter jungen Männern aus Nordafrika besonders hoch sei. Münch möchte, dass die Polizei ihr Hauptaugenmerk im Kampf gegen „kriminelle Zuwanderer“ auf sogenannte Mehrfach-Intensivtäter aus Nordafrika richtet.
Das von Münch favorisierte Vorgehen bezeichnet man heute als „Racial Profiling“ und ist seit 2016 offiziell verboten. Damals entschied das Oberverwaltungsgericht Kassel, dass auch „das öffentliche Interesse der Verhinderung von unerlaubten Einreisen“ nicht so schwer wiege, „dass dies ausnahmsweise eine Ungleichbehandlung wegen der Hautfarbe rechtfertigen könne“. So sieht es die Judikative im Einklang mit dem Grundgesetz. Es scheint, das möchte die Exekutive geflissentlich übersehen. Und bei Münch klingt jedem aufmerksamen Zeitgenossen in den Ohren: „Wehret den Anfängen!“