Antritt der DKP im Kreis Recklinghausen behindert

Hohe Hürden

Die beiden DKP-Kreisorganisationen im Landkreis Recklinghausen haben auf einer Wahlversammlung am 6. Juli Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum Kreistag sowie einen Bewerber für die Wahlen zum Landrat aufgestellt. Aber zahlreiche Hürden und Schwierigkeiten entscheiden darüber, ob die DKP überhaupt in der Lage sein wird, ihre Kandidatur abzusichern.

Der Wahlausschuss des Kreises Recklinghausen hat in seiner Sitzung vom 6. März 2020 seinen schon am 3. September 2019 gefassten Beschluss über die Einteilung des Kreises in 36 Wahlbezirke ändern müssen. Ursache dafür war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. Dezember 2019, wonach die Zahl der Einwohner eines Wahlkreises nicht ohne triftigen Grund mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweichen darf. Daher musste die DKP ihre für den 17. Februar 2020 einberufene Wahlkonferenz verschieben.

Die daraus erwachsende Konsequenz beschreibt Werner Sarbok, Vorsitzender der DKP-Kreisorganisation Recklinghausen: „Wir konnten erst nach dem Beschluss des Kreiswahlausschusses zu einer Wahlkreismitgliederversammlung einladen. Dies geschah zum 6. April. Die erhebliche Verzögerung bei der Einteilung der Kreiswahlbezirke hat uns sechs Monate für die Vorbereitung der Kreistagswahlen geraubt.“

Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 wurde auch die Einschränkung aller sozialen Kontakte eingeleitet. Die DKP musste daher ihre für den 6. April geplante Wahlkreis-Mitgliederversammlung absagen, um eine Ansteckung ihrer Mitglieder mit dem Covid-19-Virus zu verhindern.

Detlev Beyer-Peters, Stellvertretender Kreisvorsitzender der DKP Recklinghausen, weist auf die damit verbundene weitere Verzögerung von drei Monaten hin: „Jetzt sind wieder Treffen unter Einhaltung des Abstandsgebotes und der entsprechenden Hygiene­maßnahmen erlaubt. Allerdings sieht die Satzung der DKP eine einmonatige Ladefrist für Wahlversammlungen vor. So konnten wir erst am 5. Juni zur dritten Wahlkreismitgliederversammlung am 6. Juli einladen.“

Nach der Wahlversammlung müssen die entsprechenden Formblätter besorgt und ausgefüllt werden. „Erst wenn alle Formulare vollständig beigebracht worden sind, erhalten wir die Listen für die Sammlung der Unterstützungsunterschriften. Denn die DKP muss für ihre Kandidatur eine Menge Unterschriften sammeln, weil wir weder im Kreistag noch in Parlamenten auf höherer Ebene vertreten sind“, erklärt Werner Sarbok.

Mit dem Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020, das am 3. Juni 2020 in Kraft getreten ist, hat das Land NRW zwar die Hürden für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften und für die Einreichung der Wahlunterlagen gesenkt. Volker Sauer-Pätzold stellt die neuen Bedingungen so dar: „Wir müssen für die Landratskandidatur statt 350 nun 216, für die Kandidatur in einem Kreiswahlbezirk statt 20 nun 12 und für die Reservelisten statt 100 nun 60 Unterstützungsunterschriften sammeln. Jede Unterzeichnerin muss ihr Unterstützungsformular persönlich und handschriftlich selbst ausfüllen.“ Durch die Corona-Pandemie und wegen der Wahrscheinlichkeit einer zweiten Welle sieht er erhebliche Schwierigkeiten dafür, dass die DKP alle erforderlichen Unterstützungsunterschriften zusammenbekommt. „Außerdem sammeln wir mitten in den Sommerferien und wahrscheinlich auch noch bei brütender Hitze. Wer von denjenigen, die in den Sommerferien zu Hause bleiben, wird sich die Zeit nehmen, ein bis drei Listen für die DKP zu unterschreiben? Wer wird sich unter solchen Bedingungen dann auch noch einer Ansteckungsgefahr aussetzen wollen?“

Das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen sieht auch eine Verschiebung des Abgabetermins um elf Tage vor. „Trotzdem muss die DKP innerhalb von höchstens 20 Tagen, also bis zum 27. Juli, alle Unterstützungsunterschriften gesammelt und die Wahlrechtsbestätigung der Unterzeichner bei den jeweiligen Einwohnermeldeämtern eingeholt haben“, ergänzt Gerd Dorka, der die DKP im Gladbecker Stadtrat vertritt.

Die DKP im Bezirk Ruhr-Westfalen sieht aus den genannten Gründen eine gute Chance, dass das entsprechende Verfassungsbeschwerde- und Organstreitverfahren im Wege einer einstweiligen Anordnung vor dem Verfassungsgerichtshof NRW erfolgreich enden wird. Die DKP strebt an, dass gänzlich auf die Verpflichtung zur Sammlung von Unterschriften verzichtet oder die Landtagswahl in das nächste Jahr verschoben wird. Unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens prüft die DKP-Kreisorganisation derzeit – für den Fall, dass der Kreiswahlausschuss Wahlvorschläge aufgrund fehlender Unterschriften nicht zur Wahl zulässt –, ein entsprechendes Einspruchsverfahren einzuleiten.

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"Hohe Hürden", UZ vom 10. Juli 2020



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