Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Stadt München verpflichtet, einige der bislang anonymen Daten zu veröffentlichen, nach denen der Mietspiegel berechnet wird. Die Auskunftspflicht betrifft die anonymisierten Angaben von mehr als 30000 Wohnungen, die bei den Mieterbefragungen als nicht mietspiegelrelevant eingestuft und daher bei der Ermittlung der Durchschnittsmiete nicht berücksichtigt worden waren. Die Durchschnittsmiete dient als Grundlage für erlaubte Mieterhöhungen. Der Münchner Haus- und Grundbesitzerverein hofft laut „Süddeutscher Zeitung“ in Zukunft auf höhere Durchschnittsmieten.
Hoffen auf höhere Mieten
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