Wer ab dem 1. August Hartz IV beantragt und Angaben über Erbschafts- oder Vermögensverhältnisse falsch, unvollständig oder nicht rechtzeitig tätigt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5 000 Euro belegt werden. Durch das Hartz-IV-Änderungsgesetz sind davon auch Neuanträge betroffen. Zahlungsverweigerer müssen zudem mit Erzwingungshaft rechnen.
Höhere Bußgelder
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