Nun wurde auch der größten antifaschistischen Organisation in Deutschland, der VVN-BdA, die Gemeinnützigkeit entzogen. Betrachtet man den Verwaltungsakt, steckt dahinter der Versuch von Olaf Scholz (SPD), zivilgesellschaftliches Engagement durch formale Tricks zu verunmöglichen – außer für diejenigen Akteure, die es sich finanziell leisten können, ihre Meinungen zu transportieren. Betrachten wir jedoch die politische Begründung, so steckt dahinter der Bayerische Verfassungsschutz und seine antikommunistischen Exzesse. Denn das Innenministerium und dessen Schlapphüte im CSU-Freistaat sind geübt, die Errungenschaften des Grundgesetzes zurückzuschrauben und dabei auch noch diejenigen anzugreifen, die es verteidigen. Erinnern wir uns nur an die jüngsten Berufsverbotsversuche gegen Aktivisten aus ehemals DKP und Linke.SDS. Oder aber die Diffamierungen gegen die Großproteste gegen das neue Polizeiaufgabengesetz oder gegen die Hetze der CSU-Staatsregierung: Das Innenministerium warnte immer vor den Kommunisten, die sich da untergemischt hätten – um vom eigentlichen Anliegen der Proteste abzulenken.
Nun argumentiert der Bayerische Verfassungsschutz damit, dass die Feststellung, „Der Faschismus an der Macht (ist) die offene, terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischsten, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“ nicht haltbar sei. Wikipedia pflichtet bei: Sie sei eine „Agententheorie“ und „wird auch als eine Verschwörungstheorie bezeichnet“. Und der Bayerische Geheimdienst weiß auch, dass die VVN-BdA die parlamentarische Demokratie als „potentiell faschistisch, zumindest aber als Vorstufe zum Faschismus“ bezeichne. Belege dafür brauchen die Verfassungsausleger freilich nicht, ein kleiner Verweis auf die Dimitroffsche Faschismusanalyse reicht ihnen in Zeiten des Rechtsrucks. Ist ja schließlich eine Verschwörungstheorie …
Das stimmt natürlich zum Glück nicht, würde so eine Aussage den Faschismus doch verklären – zu einer bloßen Zuspitzung der herrschenden sozialen und politischen Verhältnisse, die gesetzmäßig oder eben irgendwie eintritt. Aus dem Willen heraus, eben jene Formierung des Faschismus zu verhindern, hat sich Reinhard Opitz mit dieser Frage auseinandergesetzt und schrieb über das falsche Verständnis der 1935 erarbeiteten Einschätzung des Faschismus: Vielmehr „besagt diese Definition, dass der Faschismus keine notwendige politische Begleiterscheinung irgendeiner bestimmten ökonomischen Entwicklungsetappe des Monopolkapitalismus, vielmehr eine ausschließlich aus bestimmten politischen Kräftekonstellationen der monopolkapitalistischen Gesellschaft, aus dem Kräfteverhältnis von demokratischem und antidemokratischem Potential resultierende und damit eine in allen Entwicklungsetappen des Monopolkapitalismus zwar prinzipiell stets mögliche, aber andererseits auch stehts abwendbare, jedenfalls niemals prinzipiell unabwendliche Erscheinung ist.“
Trotzdem lügen sich hier bayerische Behörden eine Erzählung zusammen und garnieren diese mit dem angeblichen Schutz der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Schaut man sich aber an, wie sie handeln, kann kaum verneint werden, was der Marburger Rechtswissenschaftler Wolfgang Abendroth über eben jede FdGO feststellte. Nämlich, dass deren Wurzeln unter anderem in „antimarxistischen Vorstellungen, deren geistige Wurzel teils in der Propaganda des Reichsverbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie vor 1914, teils in der konservativen Ausprägung der katholischen Soziallehre unschwer festzustellen ist – und liberalen Theoremen, die den Klassencharakter der bestehenden Gesellschaft leugnen und für die Denkweise der deutschen Mittel- und Intelligenzschichten charakteristisch sind“, liegen.
Wer die Entfaltung dieses Wurzelwerks stoppen und Schlimmeres verhindern will, muss das Wesen den Faschismus erkennen und dagegen demokratisches Potential stärken. In diesem Sinne: Reih dich ein in den Bund der AntifaschistInnen! Schützen wir die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes!