Trotz des beginnenden Theaters, wer mit wem und mit welchem Wahlergebniss die nächste Bundesregierung stellen wird, zieht die große Koalition ihre geplanten Grundgesetzänderungen zur Privatisierung durch. Kein Wunder, denn man ist sich nicht nur im Grundsatz einig, sondern auch in der weiteren Durchsetzung der Politik der neoliberalen Agenda.
Insgesamt 13 Paragraphen des Grundgesetzes werden am 19. Mai im Parlament mit der satten 2/3 Mehrheit von CDU/CSU und SPD geändert. Bereits am Mittwoch sollte der Haushaltsausschuss des Bundestages die Gesetzesvorlagen festzurren. Vordergründig geht es um Änderungen bei den Mittelzuweisungen des Bundes an die Länder, in Aussicht stehen dabei Milliarden Euro für die Länder. Vorgesehen ist, dass der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich sowie der Länderfinanzausgleich im eigentlichen Sinne entfallen. Die unterschiedliche Finanzkraft der Länder soll durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung der Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Im Gegenzug für diese spendable Neugestaltung erhält der Bund die alleinige Kontrolle und Verfügung über die Bundesfernstraßen. Geplant ist dann die Konstruktion einer bundeseigenen Gesellschaft, die der demokratischen Kontrolle von Parlamenten entzogen und verschiedenen Privatisierungsformen Raum gibt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ vom 5. Mai findet sich dann der verräterische Satz „die Gesellschaft soll so ausgestaltet werden, dass kein Schattenhaushalt entsteht. Perspektivisch soll sie eigenständig wirtschaften und über ein sich selbst tragendes Geschäftsmodell verfügen. Ziel ist der Aufbau einer vollständigen Nutzerfinanzierung der Bundesautobahnen.“ Eine zweite „Bahn AG“ wird entstehen mit allen Risiken und Nebenwirkungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Damit aber nicht genug: Diese Grundgesetzänderungen öffnen die Scheunentore weit für neue Konstruktionen, so z. B. für den Schulneubau oder die Schulsanierung. Mit den Artikeln 104b und 104c GG soll deswegen dem Bund das Recht eingeräumt werden, künftig finanzschwachen Kommunen bei Investitionen in den Schulbau „zu helfen“. Diese Hilfe sieht konkret so aus: Die Bundesregierung kann bei Gewährung von Finanzhilfen finanzschwachen Kommunen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur künftig „zur Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung Weisungen gegenüber der obersten Landesbehörde erteilen“. Wenn die Bundesregierung ÖPP (Öffentlich-Private-Partnerschaft) für zweckentsprechend hält, kann sie also Weisung erteilen. Und sie hält ÖPP für zweckmäßig, so heißt es im Referentendeutsch: „Förderfähig sind auch Investitionsvorhaben, bei denen sich die öffentliche Verwaltung zur Erledigung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben über den Lebenszyklus des Vorhabens eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient. Dabei kann sie dem privaten Vertragspartner für den investiven Kostenanteil des Vorhabens eine einmalige Vorabfinanzierung gewähren.“