Heuchelei um Leben und Tod

Hans Christoph Stoodt zur Todesstrafe (in der Türkei)

Hans Christoph Stoodt ist Pfarrer in Frankfurt

Hans Christoph Stoodt ist Pfarrer in Frankfurt

Von rechts bis links sind sich (fast) alle einig: wenn die AKP-Regierung unter Präsident Erdogan jetzt ein erfolgreiches Referendum zur Einführung der Todesstrafe durchführen lässt, ist „eine rote Linie“ überschritten. Denn damit begebe sich die Türkische Republik außerhalb „europäischer Werte“.

Die notwendige Konsequenz wäre ein Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen dieses Landes.

Das ist Heuchelei.

Erstens: Es zählt zum gern wiederholten Bestand an Behauptungen, wonach die Türkei angeblich in der Lage sei, mit der BRD eines der Hauptländer des Imperialismus zu „erpressen“. Das dürfte ziemlicher Quatsch sein.

Zweitens wurde noch nie geäußert, dass im Fall der Todesstrafe in der Türkei auch die NATO-Mitgliedschaft des Landes in Frage gestellt werden müsse. Ist daraus zu folgern, dass EU und NATO unterschiedliche „Werteordnungen“ vertreten?

Drittens: Zu den „Werten“ der EU gehören FRONTEX und deren Nachfolgeagenturen als integraler Bestandteil, einschließlich solcher Maßnahmen wie „push-back“, also die Abwehr von Geflüchteten auf hoher See in den sicheren Tod. Ein EU-/FRONTEX-Rauswurf als Maßnahme gegen die Todesstrafe?

Das ist absurd.

Und zur Todesstrafe selbst?

Das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal verhängte bekanntlich zahlreiche Todesurteile. Die Hessische Landesverfassung von 1946, mitbeschlossen von KommunistInnen und AntifaschistInnen, enthält bis heute die Todesstrafe, auch wenn dies durch das 1949 verabschiedete Grundgesetz neutralisiert wird, das die Todesstrafe ausdrücklich ausschließt. Für beide Normen gab es nicht zuerst moralische, sondern politische Gründe: 1946 stimmten 76 Prozent der Wahlberechtigten Hessens unter anderem für die Höchststrafe gegen Naziverbrecher. Die sollte 1949 unbedingt verhindert werden.

Als bereits klar war, welchen Weg der westdeutsche Separatstaat gehen würde, kam es im März 1950 zu einer Bundestagsdebatte zum Thema. SPD und KPD stimmten fast geschlossen gegen die Todesstrafe.

Sie hatten ihre Gründe: Die faschistischen Henker lebten noch, weitgehend unbehelligt. Undenkbar, ihnen erneut Strick und Beil in die Hand zu geben.

In den USA gibt es die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten noch heute. Es genügt, die Namen Sacco, Vanzetti, Ethel und Julius Rosenberg, Angela Davis und Mumia Abu Jamal zu nennen, die ihr zum Opfer fielen oder von ihr bedroht wurden oder noch werden. Die Bundesregierung sieht hier aber offenbar keine überschrittenen „roten Linien“.

Andererseits: Noch viele Jahre nach der Befreiung Europas vom Nazifaschismus fällten Gerichte in sozialistischen Staaten, auch in der DDR, Todesurteile gegen Nazi- und Kriegsverbrecher – so etwa 1969 gegen jenen SS-Rottenführer Josef Blösche, dessen Herrenmenschengrinsen im Hintergrund des weltberühmten Fotos eines kleinen Jungen mit erhobenen Händen zu sehen ist – Momentaufnahme einer Razzia aus dem Mai 1943 im Warschauer Ghetto. Solche Erfahrungen führten dazu, dass in der DDR diese Strafe erst 1987 abgeschafft werden konnte.

Keine Linke und kein Linker kann oder will die Todesstrafe in der Türkei von heute verteidigen, und keine Kommunistin oder Kommunist wird sie überhaupt abstrakt gutheißen. In Fürnbergs „Lied der Partei“ hieß es: „Wer das Leben verteidigt, hat immer Recht!“

Die FDJ ist in der BRD von heute verboten. Auch das illustriert, dass wir in der vorliegenden Frage deutlich Abstand zu allen Herrschenden und der veröffentlichten Meinung halten müssen, denen es in Wahrheit nicht um menschliche Opfer, sondern um die nächste Stufe der nationalistischen und rassistischen Beschimpfung von Kolleginnen und Kollegen türkischer Herkunft hier oder in der Türkei geht. Es geht ihnen um eine verstärkte Form der sogenannten „Islamkritik“ – im Dienst der Propaganda für die Erweiterung der Einflusssphäre des deutschen Imperialismus.

Die Todesstrafe nicht moralisierend oder sogar heuchlerisch anzuprangern, sondern im Gegenteil, tatkräftig die praktischen Voraussetzungen dafür zu legen, sie ein für alle Mal abzuschaffen, das bedeutet, die Ausbeuterordnung zu beenden und den Weg zur klassenlosen Gesellschaft zu erkämpfen – gegen die Herrschenden überall, zuerst gegen die im eigenen Land.

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"Heuchelei um Leben und Tod", UZ vom 28. April 2017



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