Landesregierung rüstet gegen „Linksextremismus“

Hessen zieht nach

Von Markus Bernhardt

Die aufgrund der Erfahrungen während des deutschen Faschismus historisch begründete Trennung von Polizeibehörden und Geheimdiensten wird immer mehr durchlöchert. Schon seit 2014 kooperieren im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) insgesamt 40 „nationale Behörden aus dem Bereich der Inneren Sicherheit“, darunter das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV), das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesnachrichtendienst, der Generalbundesanwalt, die Bundespolizei, der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr, die „Landesämter für Verfassungsschutz“ und die Landeskriminalämter.

„Wesentlich für den Erfolg des GTAZ ist die Kooperation zwischen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Institutionen und Akteuren. Voraussetzung für deren Kooperation war die Einrichtung von zwei getrennt arbeitenden Arbeitsplattformen, nämlich in Form der Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (NIAS – angesiedelt beim BfV) und der Polizeilichen Informations- und Analysestelle (PIAS; angesiedelt beim BKA)“, geben die Verantwortlichen auf der Internetseite des „Bundesamtes für Verfassungsschutzes“ unverhohlen zu.

Gegen wen sich derlei „Kooperationsmodelle“ tatsächlich richten sollen, wird aktuell in Hessen deutlich. Bereits Anfang des Jahres hatte der dortige Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Inlandsgeheimdienst im Bereich des „Linksextremismus“ im Rahmen des „Gemeinsamen Informations- und Analysezentrums – Politisch motivierte Kriminalität“ im von CDU und Bündnis 90/Die Grünen regierten Hessen verstärkt werden solle. Auf der Homepage der Landesregierung heißt es dazu: „Aufgrund der rechtlichen Trennung von Verfassungsschutz und Polizei sowie ihrer parallel bestehenden Zuständigkeiten für gewaltorientierten Extremismus und Terrorismus kommt es bei der gesetzlichen Aufgabenerfüllung beider Sicherheitsbehörden zwangsläufig zu Aufgabenüberschneidungen.“

„Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes und einzelnen Anpassungen des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) verfügten die Sicherheitsbehörden über den notwendigen rechtlichen Rahmen für ihre wichtigen Aufgaben“, frohlockte das hessische Innenministerium in einer anlässlich der Vorstellung des hessischen „Verfassungsschutzberichtes“ für 2017. Die nachrichtendienstlichen Mittel des Landesamtes für Verfassungsschutz würden so noch klarer definiert. Die Übermittlungsvorschriften zum Austausch von Informationen zwischen dem „Landesamt für Verfassungsschutz“ und anderen Behörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, seien „in enger Anlehnung an die Neuregelung des Bundes überarbeitet“ worden, damit „bei drohender Gefahr kein Informationsversatz zwischen Frühwarnsystem und Gefahrenabwehr“ bestehe.

Flankiert wurde die staatliche Hetze gegen die politische Linke unterdessen von den bundesdeutschen Mainstreammedien wie der FAZ. Diese fabulierte vor wenigen Tagen „Hunderte gewaltbereite Linksextremisten in Hessen“ herbei. Das nicht mehr vorhandene Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ist der Mainstream­presse indes kein Wort der Kritik wert.

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"Hessen zieht nach", UZ vom 17. August 2018



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