Ulf Immelt zu Lohndumping am Bau

Hessen vorn

In der letzten Plenarwoche des Hessischen Landtags Ende Februar hat die schwarz-grüne Landesregierung alle Vorschläge der Gewerkschaften und der Opposition abgelehnt, Bauarbeiter und andere Lohnabhängige bei öffentlichen Aufträgen besser vor Ausbeutung zu schützen. Die Folge ist, dass Tarifbindung und Mitbestimmung sowie eine Generalunternehmerhaftung weiterhin nicht zu den Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gehören. Auch eine wirksame Kontrolle bei der Einhaltung elementarer Arbeitsrechte wird es nicht geben.

Stattdessen gilt das Prinzip „Hauptsache billig“. Die Zeche dieser marktradikalen Politik müssen die Beschäftigten in Form von zum Teil unmenschlichen Arbeitsbedingungen zahlen. Dies trifft insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen zu, die am Ende von Subunternehmerketten stehen. Die dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen sprechen von Glück, wenn sie einmal nicht in Abbruchhäusern und verdreckten und unbeheizten Massenunterkünften übernachten müssen.

Diese menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen wurden in der Vergangenheit durch Entscheidungen des EuGH befördert. Erst auf Druck der Gewerkschaften wurde die europäische Entsenderichtlinie im Sinne der Beschäftigten etwas verbessert. Die Reform des Artikels 3 Absatz 8 der Entsenderichtlinie erlaubt es jetzt, Mitgliedstaaten, die das Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung anwenden, entsendenden Unternehmen die Anwendung von Tarifverträgen abzuverlangen und so eine umfassende Tariftreuevorgabe in den jeweiligen Landesgesetzgebungen zu verankern. Diese neue Chance, aus einem Vergabegesetz ein wirksames Tariftreuegesetz zu machen, wurde jedoch bisher lediglich in drei Bundesländern und auch dort nur in Ansätzen genutzt.

So haben Berlin und Thüringen den Vergabemindestlohn erhöht. In Sachsen-Anhalt soll dieser erstmals eingeführt werden. In den restlichen Bundesländern gilt bei der Vergabe, soweit es überhaupt gesetzliche Regelungen auf Landesebene gibt, lediglich der gesetzliche Mindestlohn als unterste Linie. Auf diese Weise verzichtet die Politik auf jeden Gestaltungswillen. Sie scheint nur der Profitmaximierung privater Konzerne verpflichtet.

Dies gilt in besonderer Weise für Hessen. Hier hat sich das Vergabegesetz als Garant für die Förderung von Lohndumping herausgestellt. So ist es ein offenes Geheimnis, dass die Bauunternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die die besten Kontakte zu Subunternehmern pflegen, denen selbst Mindestlohn und Steuer fremd sind. Da der Generalunternehmer für die Verstöße seiner Subunternehmer nicht haftet, gehört der Einsatz von modernen „Arbeitssklaven“ auf den Baustellen zwischen Darmstadt und Kassel längst zum Alltag. In den 1970er Jahren, als der Kapitalismus in der BRD noch ein freundliches Gesicht zeigen musste, stand der Slogan „Hessen vorn“ einmal für Chancengerechtigkeit in der Bildung und Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land. Heute steht Hessen vorn für staatlich gefördertes Lohndumping und prekäre Beschäftigung. Schwarz-Grün hat im Februar dafür gesorgt, dass dies so bleibt.

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"Hessen vorn", UZ vom 13. März 2020



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