34 Patienten – versorgt nur von einer Krankenschwester und einer Auszubildenden? Das Helios-Klinikum Salzgitter findet das ganz normal und wollte das Betriebsratsmitglied Jana aus dem Betriebsrat ausschließen lassen, nachdem Jana im April 2015 einer betroffenen Krankenschwester bei der Abfassung einer sogenannten Gefährdungsanzeige behilflich war.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat diesen Antrag abgewiesen. Jana habe keinen Pflichtverstoß begangen, sondern ihre Aufgaben als Betriebsrat ordnungsgemäß wahrgenommen.
Die Gewerkschaft ver.di sieht darin eine wegweisendende Entscheidung mit bundesweiter Bedeutung. „Helios ist mit dem Versuch gescheitert, persönlichen Druck auf einzelne Betriebsratsmitglieder auszuüben, die die Personaldecke kritisieren und sich somit kritisch zu dem Geschäftsmodell des Konzerns stellen. Das ist ein wichtiges Signal für alle Beschäftigten, aber auch für die Patienten. Die Betriebsräte können nun wieder ohne Angst ihren Aufgaben nachkommen“, so Jens Havemann, ver.di-Krankenhausexperte in Braunschweig.
Der Gerichtsprozess steht im Kontext mit vielfältigen Auseinandersetzungen der Betriebsräte in den Helios-Kliniken. Thema ist dabei immer wieder die unzureichende Personalausstattung!
Offensichtlich wird die zu dünne Personaldecke – wie auch im Fall Jana – stets bei Krankheitsausfällen. Die Personalausstattung ist so eng, dass Krankheitsausfälle zu großen Schwierigkeiten führen. Entweder müssen Beschäftigte kurzfristig aus ihrem „Frei“ geholt werden oder die vorhandenen Beschäftigten, die ohnehin schon an der Grenze des Leistbaren sind, werden vor die vielfach unlösbare Aufgabe gestellt, die wichtigsten Arbeiten der erkrankten Kollegen irgendwie abzudecken. Auszubildende werden häufig zwischen den Stationen hin und her geschoben, um die größten Lücken zumindest notdürftig zu stopfen. Ob sie dafür qualifiziert sind, ist nicht entscheidend.
Betriebsräte in den Helios-Kliniken fordern deshalb zusätzliches Personal. Helios kann sich nicht der Verantwortung entziehen, Vorkehrungen für Krankheitsfälle zu treffen. Die Betriebsräte haben deshalb Gerichtsverfahren eingeleitet, um Helios über die Zahlung von Strafgeldern zu Verbesserungen zu bewegen.
Auch in einem zweiten Ausschlussverfahren ist Helios gescheitert. Das Amtsgericht Braunschweig lehnte es mit Beschluss vom 1. August 2016 ab, den Gewerkschaftsvertreter Jens Havemann aus dem Aufsichtsrat des Klinikums Salzgitter auszuschließen. Helios hatte diesen Ausschluss mit der Informationspolitik von Havemann über den Fall Jana begründet.
In der Gefährdungsanzeige, bei der die Betriebsrätin Jana behilflich gewesen war, ging es um die Unterschreitung der vorgesehenen Besetzung aufgrund eines Krankheitsausfalls. Entgegen der Aussage der Klinik hat es keinen Rückruf der Gefährdungsanzeige durch die betroffene Kollegin gegeben. Ebenso wenig stimmte die Behauptung der Klinik, die Anzeige sei „inhaltlich falsch“ gewesen. 34 Patienten mit einer Pflegekraft und einer Auszubildenden, das bleiben die Fakten.