Die Richter am Hamburgischen Verfassungsgericht haben den Anhängern der direkten Demokratie einen K. O.-Schlag verpasst. Das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ darf nicht stattfinden. Das verkündete das Gericht in einer Entscheidung am Donnerstag letzter Woche. In einer ersten Stufe, der Volksinitiative, hatten die Begründer über 10 000 Unterschriften gesammelt. Sie wollten Volksentscheide stärken und die Rechte des Stadtparlaments, der Bürgerschaft, beschneiden.
Dieser Gesetzentwurf verstoße gegen das „Koppelungsverbot“, so das Gericht. Demnach wurden zu viele unterschiedliche Verfassungsänderungen in ein Gesetzespaket geschnürt. „Die Änderungsvorschläge verstoßen auch einzeln betrachtet gegen höherrangiges Recht“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten das Quorum für gültige Volksentscheide auf ein Viertel der im Parlament vertretenen Stimmen reduzieren. Die Richter sehen damit das Mehrheitsprinzip verletzt. Das gelte auch für Gegenvorlagen zu Referenden des Parlaments, die von nur 2,5 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden müssten, wenn es nach „Rettet den Volksentscheid“ ginge.
„Das Urteil klingt wie eine Heiligsprechung der Parteiendemokratie“, beklagt sich Initiator Manfred Brandt, „es sieht aber auch nach einer Generalabrechnung mit der direkten Demokratie aus“.