Knapp zwei Monate nach den G20-Protesten in Hamburg begannen letzte Woche die ersten Prozesse gegen festgenommene Demonstranten im Amtsgericht Hamburg: Ein 21-Jähriger aus den Niederlanden wurde am vergangenen Montag wegen „schwerem Landfriedensbruch, schwerer Körperverletzung und besonders schwerem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand“ vom Richter zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Das Urteil für einen 24-Jährigen aus Polen, dessen Prozess am Dienstag stattfand, war bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Ihm wurde vorgeworfen, während der G20-Proteste gegen das Bewaffnungsverbot verstoßen zu haben. Die beiden und weitere Angeklagte sitzen seit den Protesten Anfang Juli in Untersuchungshaft.
Das Urteil gegen den Niederländer, der nach Beendigung der Demonstration „Welcome to Hell“ zwei Flaschen auf Polizisten geworfen und sich anschließend gegen seine Festnahme gewehrt haben soll, stieß auf große Empörung bei den Zuschauern im Gerichtssaal. Obwohl die Staatsanwältin eine mildere Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten forderte, erhöhte der Richter das Strafmaß. Er begründet das Urteil mit einer Gesetzesverschärfung von Ende Mai, nach dem „der Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen“ erhöht werden solle. Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft meint, dass der Richter der politischen Forderung von Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz gefolgt sei, welcher sich für harte Strafen gegen die G20-DemonstrantInnen ausgesprochen hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung könnte Berufung gegen das Urteil einlegen.
Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 173 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 18 davon richten sich gegen eingesetzte Polizeibeamte bei den G20-Protesten. Weitere Verfahren könnten hinzukommen.
Im Zusammenhang mit den Protesten waren 51 Haftbefehle erlassen worden. Derzeit befinden sich nach Angaben von Oberstaatsanwalt Carsten Rinio noch 32 Beschuldigte in Untersuchungshaft.