Nach dem Urteil gegen Silvia Gingold haben sich viele engagierte Persönlichkeiten empört gezeigt.
„ Dieses ‚Verfassungsschutz‘-Urteil zeichnet sich insgesamt durch eine illiberale und eher staatsautoritäre Tendenz aus. Damit wird die Einschränkung der Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen durch den Verfassungsschutz im höher gewichteten Staatsschutz-Interesse gerichtlich abgesegnet. Dieses Urteil, das der Klägerin mit keiner Zeile eigene verfassungsfeindliche Aussagen oder Bestrebungen anlastet, ist ein gerichtlicher Freibrief für den hessischen Verfassungsschutz, Silvia Gingold auch künftig unangefochten geheimdienstlich zu beobachten, Überwachungsdaten anzuhäufen und zu nutzen sowie ihre VS-Akte weitgehend unter Verschluss zu halten“, monierte der renommierte Bürgerrechtler und Rechtsanwalt Rolf Gössner.