Das Landgericht München I hat der faschistischen Splitterpartei „Der III. Weg“ das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ verboten. Mit der Äußerung werde, so das Gericht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsteller – also von „Bündnis 90/Die Grünen“ – verletzt. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte zuvor das Plakat erlaubt.
Hängen verboten
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